WIE HOCH IST DIE GEBÜHR FÜR DAS ERSTE TREFFEN MIT DER KANZLEI?
Die erste Beratung in unserer Kanzlei ist kostenlos.
IST MEINE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG IN DER TÜRKEI GÜLTIG? DECKT SIE DIE KOSTEN EINES GERICHTSVERFAHRENS IN DER TÜRKEI?
Die Rechtsschutzversicherung, die Sie in Ihrem Wohnsitzland abgeschlossen haben, gilt im Allgemeinen auch in der Türkei. Je nach Versicherungspolice übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel die Kosten für die rechtlichen Schritte, die für die von Ihnen im Ausland geforderte Entschädigung unternommen werden müssen. Wir können für Sie herausfinden, ob Ihre Rechtsschutzversicherung gültig ist, indem wir uns an den jeweiligen Versicherer wenden.
MIT WELCHEN RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGEN ARBEITEN SIE ZUSAMMEN?
Wir können sagen, dass wir bisher mit vielen Rechtsschutzversicherungen zusammengearbeitet haben. Im Prinzip können die Rechtsschutzversicherer Ihnen einen Anwalt empfehlen, aber sie können Sie nicht zwingen, einen Anwalt zu wählen. Der Versicherte ist in der Wahl des Anwalts frei. Wenn Sie uns Informationen über Ihre Rechtsschutzversicherung geben, können wir für Sie Kontakt zu Ihrem Versicherer aufnehmen.
WER KONTAKTIERT DEN RECHTSSCHUTZVERSICHERER? WER FÜHRT DEN SCHRIFTVERKEHR MIT DEM RECHTSSCHUTZVERSICHERER?
Sie können sich entweder an Ihren Rechtsschutzversicherer wenden oder wir können uns für Sie an Ihren Rechtsschutzversicherer wenden. Wenn Sie sich an den Rechtsschutzversicherer wenden, brauchen Sie nur eine Schadennummer für den Fall zu besorgen und uns diese zu melden. Wir können den restlichen Schriftverkehr übernehmen. Wenn Sie uns Einzelheiten über Ihre Versicherung mitteilen, können wir die Angelegenheit von Anfang an in Ihrem Namen weiterverfolgen.
WENN MEINE VERSICHERUNG DEN FALL NICHT GENEHMIGT, WER ÜBERNIMMT DANN DIE KOSTEN BIS ZU DIESEM ZEITPUNKT?
Ihre erste Beratung bei uns ist kostenlos (Erstberatung). Wenn Sie uns bei dieser Beratung mitteilen, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, setzen wir uns mit der entsprechenden Versicherungsgesellschaft in Verbindung. Der erforderliche Schriftwechsel wird geführt. Für diese Phase wird Ihnen kein Honorar in Rechnung gestellt. Alle unsere Arbeiten sind kostenlos, bis wir die Bestätigung erhalten, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
WAS IST DAS AUFGABENGEBIET IHRES BÜROS?
Unser Büro bearbeitet Gerichtsverfahren in der gesamten Türkei. Es gibt keine regionalen oder städtischen Einschränkungen.
WIE KANN ICH SIE BEVOLLMÄCHTIGEN?
In order to pursue legal proceedings in Turkey, you need to send us a power of attorney. It is a bit more difficult to obtain a power of attorney that is valid in Turkey than abroad (e.g. Germany). Powers of attorney that are not notarized or consular approved are not valid in Turkey.
WIE KANN ICH EINE VOLLMACHT ERHALTEN?
Erteilung einer Vollmacht in der Türkei
Vollmachten können in der Türkei nur bei einem Notar ausgestellt werden. Türkische Staatsbürger können eine Vollmacht erhalten, indem sie beim Notar ihren Personalausweis oder ihre Blaue Karte vorlegen.
Ausländische Staatsbürger hingegen müssen mit ihrem Reisepass zum Notar gehen. Beim Notar werden die Pässe zunächst ins Türkische übersetzt und in Anwesenheit eines vereidigten Übersetzers wird eine Vollmacht ausgestellt.
Vergessen Sie nicht, uns zu konsultieren, bevor Sie mit all diesen Verfahren beginnen.
Erteilung einer Vollmacht im Ausland
Türkische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland oder Inhaber einer Blauen Karte können eine Vollmacht von den türkischen Konsulaten im Ausland oder von Notaren im Ausland ausstellen lassen.
Ausländische Staatsangehörige hingegen sind verpflichtet, eine Vollmacht von einem Notar in ihrem Land ausstellen zu lassen. Nachdem die von unserer Kanzlei zweisprachig (z.B. deutsch-türkisch) erstellte Vollmacht an unseren Mandanten geschickt wurde, muss dieses Dokument zunächst beim Notar unterschrieben werden. Der Notar muss sowohl das Dokument als auch die Unterschrift beglaubigen. Nach der Ausstellung der Vollmacht durch den Notar muss die Vollmacht von der zuständigen Behörde (z. B. Amtsgericht/Landgericht) apostilliert werden. Das Verfahren der Apostille wird von der zuständigen staatlichen Behörde des jeweiligen Landes durchgeführt. Vollmachten, die nicht apostilliert sind, haben in der Türkei keine Gültigkeit und können nicht bei einem Gericht oder einer zuständigen Behörde vorgelegt werden.
Vergessen Sie nicht, uns zu konsultieren, bevor Sie mit all diesen Verfahren beginnen.
MUSS ICH IHNEN DAS ORIGINAL DER VOLLMACHT SCHICKEN?
Nachdem Sie die Vollmacht von der zuständigen Institution erhalten haben, bitten wir Sie, sie uns per E-Mail zukommen zu lassen. Auf diese Weise können wir eventuelle Mängel des Dokuments korrigieren, bevor es uns erreicht.
Sobald wir eine Bestätigung über die Gültigkeit des Dokuments erhalten haben, werden wir Sie bitten, die Originalvollmacht an unsere Adresse zu senden.
WER ÜBERSETZT DIE DOKUMENTE, DIE ICH INS TÜRKISCHE SCHICKEN WERDE? WER TRÄGT DIE KOSTEN?
Dokumente, die bei türkischen Gerichten eingereicht werden, müssen ins Türkische übersetzt werden. Die Übersetzungsdienste werden von uns angeboten. Wenn Sie uns jedoch notariell beglaubigte übersetzte Dokumente vorlegen, können diese Dokumente nach unserer Überprüfung bei Gericht eingereicht werden, wenn sie den Normen entsprechen.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt die Versicherung auch die Übersetzungskosten.
MUSS ICH ZUR TEILNAHME AN DEN ANHÖRUNGEN IN DIE TÜRKEI REISEN?
Sie müssen nicht persönlich zu den Anhörungen erscheinen. Ihr Anwalt wird in Ihrem Namen an den Anhörungen teilnehmen.
MUSS ICH FÜR EINE MEDIZINISCHE UNTERSUCHUNG IN DIE TÜRKEI KOMMEN?
Für unsere Kunden, die eine Entschädigung für Verletzungen oder medizinische Eingriffe fordern, kann es sein, dass sie während der Prozessphase zu einem einmaligen Besuch in die Türkei kommen müssen. Der Grund dafür ist, dass die rechtsmedizinische Einrichtung den Verletzten untersucht. In einigen Fällen kann dieses Untersuchungsverfahren umgangen werden, indem ein ärztliches Gutachten von den Institutionen des Landes, in dem Sie sich befinden, eingeholt wird, ohne dass eine Untersuchung in der Türkei stattfindet. Da die endgültige Entscheidung jedoch vom Gericht getroffen wird, kann dies nicht garantiert werden.
Die Kosten für ärztliche Untersuchungen während des Verfahrens werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen, was jedoch bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu erfragen ist.
WIE KANN ICH MICH ÜBER MEINEN FALL INFORMIEREN?
Wir informieren Sie schriftlich über den Stand Ihres anhängigen Verfahrens, entweder außergerichtlich oder vor Gericht, oder wir informieren Sie per Telefon oder Online-Interview zu einem für Sie günstigen Zeitpunkt.
KANN ICH MEINE ENTSCHÄDIGUNG IN TL ODER IN EURO/DOLLAR BEANTRAGEN?
Personen, die im Ausland leben, können Schadensersatz in der Währung des Landes verlangen, in dem sie leben, unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit sie haben. So kann beispielsweise eine in Deutschland lebende Person in einem in der Türkei angestrengten Verfahren materiellen und moralischen Schadenersatz in Euro fordern. Bitte kontaktieren Sie uns für Details.