WIE HOCH IST DIE GEBÜHR FÜR DAS ERSTE TREFFEN MIT DER KANZLEI?
Die erste Beratung in unserer Kanzlei ist kostenlos.
IST MEINE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG IN DER TÜRKEI GÜLTIG? DECKT SIE DIE KOSTEN EINES GERICHTSVERFAHRENS IN DER TÜRKEI?
Die Rechtsschutzversicherung, die Sie in Ihrem Wohnsitzland abgeschlossen haben, gilt im Allgemeinen auch in der Türkei. Je nach Versicherungspolice übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel die Kosten für die rechtlichen Schritte, die für die von Ihnen im Ausland geforderte Entschädigung unternommen werden müssen. Wir können für Sie herausfinden, ob Ihre Rechtsschutzversicherung gültig ist, indem wir uns an den jeweiligen Versicherer wenden.
MIT WELCHEN RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGEN ARBEITEN SIE ZUSAMMEN?
Wir können sagen, dass wir bisher mit vielen Rechtsschutzversicherungen zusammengearbeitet haben. Im Prinzip können die Rechtsschutzversicherer Ihnen einen Anwalt empfehlen, aber sie können Sie nicht zwingen, einen Anwalt zu wählen. Der Versicherte ist in der Wahl des Anwalts frei. Wenn Sie uns Informationen über Ihre Rechtsschutzversicherung geben, können wir für Sie Kontakt zu Ihrem Versicherer aufnehmen.
WER KONTAKTIERT DEN RECHTSSCHUTZVERSICHERER? WER FÜHRT DEN SCHRIFTVERKEHR MIT DEM RECHTSSCHUTZVERSICHERER?
Sie können sich entweder an Ihren Rechtsschutzversicherer wenden oder wir können uns für Sie an Ihren Rechtsschutzversicherer wenden. Wenn Sie sich an den Rechtsschutzversicherer wenden, brauchen Sie nur eine Schadennummer für den Fall zu besorgen und uns diese zu melden. Wir können den restlichen Schriftverkehr übernehmen. Wenn Sie uns Einzelheiten über Ihre Versicherung mitteilen, können wir die Angelegenheit von Anfang an in Ihrem Namen weiterverfolgen.
WENN MEINE VERSICHERUNG DEN FALL NICHT GENEHMIGT, WER ÜBERNIMMT DANN DIE KOSTEN BIS ZU DIESEM ZEITPUNKT?
Ihre erste Beratung bei uns ist kostenlos (Erstberatung). Wenn Sie uns bei dieser Beratung mitteilen, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, setzen wir uns mit der entsprechenden Versicherungsgesellschaft in Verbindung. Der erforderliche Schriftwechsel wird geführt. Für diese Phase wird Ihnen kein Honorar in Rechnung gestellt. Alle unsere Arbeiten sind kostenlos, bis wir die Bestätigung erhalten, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.



