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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu rechtlichen Verfahren in der Türkei

Auf dieser Seite haben wir die Fragen zusammengestellt, die uns unsere Mandantinnen und Mandanten am häufigsten zu Verkehrsunfällen in der Türkei, medizinrechtlichen Streitigkeiten, Schadensersatzansprüchen nach ästhetischen Operationen sowie zu weiteren grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten stellen.

LegalMedTurkey unterstützt insbesondere Mandantinnen und Mandanten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, den Niederlanden, Großbritannien, Belgien und weiteren europäischen Ländern bei der Durchsetzung ihrer Rechte in der Türkei. Die nachfolgenden Fragen betreffen insbesondere Themen wie Vollmachtserteilung, Rechtsschutzversicherung, Ablauf gerichtlicher Verfahren, die Frage, ob eine persönliche Anwesenheit in der Türkei erforderlich ist, sowie die entstehenden Kosten.

LegalMedTurkey verfügt über Standorte in İzmir und Köln. Unsere anwaltliche Tätigkeit in der Türkei ist jedoch nicht auf bestimmte Städte oder Regionen beschränkt.

Wir vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten in der gesamten Türkei, insbesondere in Istanbul, Ankara, Antalya, İzmir sowie in allen weiteren Städten und Regionen des Landes.

Ja.

Weder ein Wohnsitz außerhalb der Türkei noch eine ausländische Staatsangehörigkeit hindern Sie grundsätzlich daran, aufgrund eines in der Türkei eingetretenen Ereignisses rechtliche Ansprüche geltend zu machen oder ein Gerichtsverfahren einzuleiten.

Ansprüche gegen ein Krankenhaus, eine Klinik, einen Arzt, eine Versicherungsgesellschaft, ein Unternehmen oder eine sonstige Person bzw. Institution in der Türkei können auf Grundlage einer wirksamen Vollmacht durch unsere Kanzlei verfolgt werden.

Unsere im Ausland lebenden Mandantinnen und Mandanten können die im Laufe des Verfahrens erforderlichen Unterlagen an unser Kölner Büro übersenden. Darüber hinaus stehen wir per E-Mail und Telefon sowie für Online- oder persönliche Besprechungen zur Verfügung.

In vielen Fällen, ja.

Rechtsschutzversicherungen insbesondere aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Belgien können – abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag und Versicherungsumfang – die Rechtsanwaltsgebühren und Verfahrenskosten für rechtliche Verfahren in der Türkei übernehmen.

LegalMed Turkey kann für Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung prüfen lassen, ob für Ihren konkreten Fall Versicherungsschutz besteht. Für die Einholung dieser Deckungsanfrage berechnen wir Ihnen keine gesonderten Gebühren.

Auf Wunsch übernehmen wir die gesamte Korrespondenz für Sie.

LegalMed Turkey kümmert sich um die erforderliche Kommunikation mit Ihrer Versicherung, die Einholung der Deckungszusage, die Abstimmung der Kostenübernahme sowie um die im weiteren Verlauf erforderlichen rechtlichen Mitteilungen gegenüber der Rechtsschutzversicherung. Für diese Tätigkeit berechnen wir keine gesonderte Gebühr.

In der Regel müssen Sie daher nicht selbst mit Ihrer Rechtsschutzversicherung korrespondieren.

Nein.

Das erste Gespräch zur vorläufigen Einschätzung Ihres Falles ist kostenlos.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, entstehen Ihnen für die Deckungsanfrage und die erste Korrespondenz mit Ihrer Versicherung keine gesonderten Gebühren.

Auch die vorbereitenden Schritte bis zur Entscheidung Ihrer Rechtsschutzversicherung über die Deckungszusage werden von uns kostenfrei durchgeführt.

LegalMedTurkey legt besonderen Wert auf eine transparente und möglichst gut kalkulierbare Kostenstruktur.

Zu Beginn des Mandats informieren wir Sie ausführlich über die voraussichtlich entstehenden Kosten. Hierzu gehören insbesondere die Kosten einer außergerichtlichen Tätigkeit, einer Mediation, eines Gerichtsverfahrens, Gerichtsgebühren, Übersetzungskosten sowie Rechtsanwaltsgebühren.

Die Rechtsanwaltsvergütung wird unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und anwaltlichen Gebührenregelungen festgelegt. Gleichzeitig achten wir darauf, unnötige Verfahrensschritte und vermeidbare Kosten möglichst zu vermeiden.

Damit ein Rechtsanwalt in der Türkei Sie bei offiziellen und gerichtlichen Verfahren vertreten kann, ist grundsätzlich die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht erforderlich.

Wenn Sie sich nach der ersten rechtlichen Einschätzung für eine Mandatierung unserer Kanzlei entscheiden, erstellen wir für Sie eine auf Ihren konkreten Fall abgestimmte Vollmachtsvorlage und erläutern Ihnen das weitere Vorgehen Schritt für Schritt.

Dadurch sollen Fehler oder fehlende Angaben bei der Erstellung der Vollmacht von Anfang an vermieden werden.

Die Form der Vollmachtserteilung richtet sich danach, in welchem Land Sie sich befinden.

Personen, die sich in der Türkei aufhalten, können die Vollmacht bei einem türkischen Notar erteilen.

Im Ausland lebende türkische Staatsangehörige sowie Inhaber einer Mavi Kart („Blauen Karte“) können die Vollmacht bei einem türkischen Konsulat oder – abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen – bei einem Notar in ihrem Aufenthaltsland erstellen lassen.

Mandantinnen und Mandanten, die weder die türkische Staatsangehörigkeit besitzen noch Inhaber einer Mavi Kart sind, müssen die Vollmacht grundsätzlich bei einem Notar in ihrem jeweiligen Land errichten lassen und anschließend mit einer Apostille versehen lassen.

LegalMed Turkey erstellt vor Beginn des Verfahrens eine zweisprachige Vollmachtsvorlage und begleitet Sie kostenfrei durch den gesamten Ablauf der Vollmachtserteilung.

Ja.

Wir bitten Sie jedoch, uns zunächst eine eingescannte Kopie der Vollmacht per E-Mail zu übersenden. Auf diese Weise können wir prüfen, ob das Dokument vollständig ist oder gegebenenfalls noch Korrekturen erforderlich sind, bevor Sie das Original versenden.

Nachdem wir die Vollmacht geprüft und bestätigt haben, genügt es, das Original per Post an unser Büro in İzmir oder Köln zu senden.

Die Dauer eines rechtlichen Verfahrens hängt insbesondere von der Art und dem Umfang des Falles, dem Verhalten der Gegenseite, erforderlichen Sachverständigengutachten sowie der Arbeitsbelastung des zuständigen Gerichts ab.

Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens kann es erforderlich sein, zunächst die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen, Ansprüche gegenüber der Gegenseite geltend zu machen und gegebenenfalls ein gesetzlich vorgeschriebenes Mediationsverfahren durchzuführen.

Im gerichtlichen Verfahren können insbesondere bei medizinischen Behandlungsfehlern, medizinrechtlichen Streitigkeiten und Personenschäden Sachverständigengutachten, Untersuchungen durch das türkische Institut für Rechtsmedizin (Adli Tıp Kurumu) sowie gegebenenfalls ergänzende Gutachten erforderlich werden. Aus diesem Grund können solche Verfahren länger dauern als andere Rechtsstreitigkeiten.

Nach Prüfung Ihres Falles erhalten Sie von uns eine realistische Einschätzung der erforderlichen Verfahrensschritte und der voraussichtlichen Verfahrensdauer. Da jedoch insbesondere die Arbeitsweise der Gerichte und die Dauer von Sachverständigenverfahren außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, kann ein konkreter Zeitpunkt für den Abschluss des Verfahrens nicht garantiert werden.

Über alle wesentlichen Entwicklungen Ihres Falles – sowohl im außergerichtlichen Verfahren als auch während einer Mediation oder eines Gerichtsverfahrens – informieren wir Sie regelmäßig in schriftlicher Form.

Bei Bedarf erläutern wir Ihnen außerdem telefonisch oder im Rahmen eines Online-Termins ausführlich den aktuellen Stand Ihres Verfahrens, die bereits vorgenommenen Schritte und das weitere rechtliche Vorgehen.

Auch wenn Sie im Ausland leben, können Sie daher regelmäßig und unmittelbar über den Stand Ihres Verfahrens informiert werden.

Fremdsprachige Dokumente, die bei türkischen Gerichten oder Behörden eingereicht werden sollen, müssen grundsätzlich ins Türkische übersetzt werden.

LegalMed Turkey kann die Übersetzung Ihrer medizinischen Berichte, Behandlungsunterlagen, Rechnungen, Versicherungskorrespondenz und sonstigen fremdsprachigen Dokumente für Sie organisieren. Soweit erforderlich, arbeiten wir mit vereidigten Übersetzern sowie insbesondere mit Übersetzern zusammen, die über Erfahrung mit medizinischen Unterlagen verfügen.

Falls Ihre Dokumente bereits notariell beglaubigt übersetzt wurden, prüfen wir diese zunächst. Sofern die Übersetzungen den erforderlichen Voraussetzungen entsprechen, können sie gegebenenfalls unmittelbar verwendet werden.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, können – abhängig vom Versicherungsvertrag und der erteilten Deckungszusage – auch die erforderlichen Übersetzungskosten von der Versicherung übernommen werden.

Grundsätzlich nein.

Abgesehen von besonderen Ausnahmefällen – insbesondere wenn in einem Strafverfahren eine persönliche Aussage als Beschuldigter erforderlich ist – müssen unsere Mandantinnen und Mandanten grundsätzlich nicht persönlich an den Gerichtsterminen teilnehmen.

Die Gerichtstermine werden von unseren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wahrgenommen. Über den Verlauf und alle wesentlichen Entwicklungen des Verfahrens informieren wir Sie regelmäßig schriftlich und mündlich.

Nicht in jedem Fall.

In vielen Verfahren können medizinische Berichte und Behandlungsunterlagen aus Ihrem Wohnsitzland für die Beurteilung ausreichend sein. In bestimmten Fällen kann das Gericht jedoch zusätzliche medizinische Gutachten oder Untersuchungen anordnen.

Insbesondere bei Personenschäden infolge von Verkehrsunfällen oder medizinischen Behandlungsfehlern kann das Gericht oder das türkische Institut für Rechtsmedizin (Adli Tıp Kurumu) eine persönliche Untersuchung in der Türkei für erforderlich halten. In diesem Fall kann es notwendig sein, einmalig für die Untersuchung in die Türkei zu reisen.

Ob eine solche Untersuchung erforderlich ist, liegt letztlich im Ermessen des zuständigen Gerichts bzw. der zuständigen Stelle und kann daher im Voraus nicht verbindlich garantiert werden.

Rechtsschutzversicherungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens entstehenden Untersuchungskosten übernehmen. Ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme erfolgt, muss jedoch für jeden Einzelfall mit der jeweiligen Rechtsschutzversicherung abgestimmt werden.

Ja.

Im Ausland lebende Personen können – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und abhängig von den Umständen des konkreten Falles – ihre materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüche in der Währung ihres Wohnsitzlandes geltend machen.

So kann beispielsweise eine in Deutschland lebende Person bei einem in der Türkei geführten Schadensersatzverfahren aufgrund eines Verkehrsunfalls, eines medizinischen Behandlungsfehlers oder einer fehlgeschlagenen ästhetischen Operation Ansprüche grundsätzlich auch in Euro geltend machen.

Welche Währung im konkreten Fall rechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoller ist, wird von uns unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Falles gesondert geprüft.

Haben Sie noch Fragen?

Falls Ihre Frage in den oben aufgeführten häufig gestellten Fragen nicht beantwortet wurde, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

LegalMed Turkey bietet insbesondere Mandantinnen und Mandanten aus europäischen Ländern rechtliche Beratung und anwaltliche Vertretung bei Verkehrsunfällen in der Türkei, medizinrechtlichen Streitigkeiten, Schadensersatzansprüchen nach ästhetischen Operationen sowie weiteren grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten.

Unsere Beratung und anwaltliche Betreuung erfolgt auf Deutsch, Türkisch und Englisch.

Unsere Tätigkeitsgebiete

Wir vertreten unsere Mandanten und bieten Rechtsberatung in Istanbul, Ankara, Izmir, Antalya, Aydın, Muğla, Samsun sowie in der gesamten Türkei an.

İstanbul
Ankara
İzmir
Antalya
Aydın
Muğla
Samsun
Türkeiweit

Honorare und Kosten

Unsere anwaltlichen Leistungen werden – abhängig von Art und Umfang des jeweiligen Mandats – transparent und auf Grundlage der gesetzlichen Gebührenvorschriften vergütet.

Viele Rechtsschutzversicherungen – insbesondere in Deutschland – übernehmen grundsätzlich die Anwalts- und Verfahrenskosten für die in der Türkei geführte Rechtsstreitigkeiten weitgehend. Für rechtsschutzversicherte Mandanten übernehmen wir die Deckungsanfrage, führen die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung und begleiten das Kostenübernahmeverfahren selbstverständlich ohne zusätzliche Vergütung.

Ich habe die Datenschutzhinweise sowie die Datenschutzerklärung gelesen, verstanden und erkläre mich damit einverstanden.

Sie sind bei uns richtig!

Wir prüfen Ihre rechtlichen Ansprüche nach einem Schadensfall in der Türkei, übernehmen die vollständige rechtliche Betreuung und setzen Ihre Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche konsequent durch.

9 Eylül Mahallesi
Ata Caddesi No:12 J Blok D:5
35663 Ulukent, Menemen/IZMIR

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen weder eine Rechtsberatung noch eine rechtliche Bewertung eines konkreten Einzelfalls dar. Jeder Sachverhalt ist individuell zu beurteilen. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung empfehlen wir, sich direkt mit einem Rechtsanwalt unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen.

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