Honorare und Kosten
Unsere anwaltlichen Leistungen werden je nach Art und Umfang des jeweiligen Mandats auf Grundlage der gesetzlichen Rechtsanwaltshonorartarife sowie nach transparenten und kalkulierbaren Vergütungsgrundsätzen erbracht
Bei unseren anwaltlichen Leistungen werden die außergerichtliche Tätigkeit und das gerichtliche Verfahren gesondert betrachtet. Die für die jeweilige Verfahrensphase anfallenden Anwaltshonorare sowie die voraussichtlichen Kosten (Gegenstandswert) werden auf Grundlage der maßgeblichen offiziellen Gebührentarife im Voraus berechnet und unseren Mandanten transparent mitgeteilt. Über Gerichtsgebühren sowie Kosten für Sachverständige, Übersetzungen, Zustellungen und vergleichbare Aufwendungen informieren wir Sie im Voraus ausführlich und übernehmen auch die Korrespondenz mit Ihrer – sofern vorhanden - Rechtsschutzversicherung. Gleichzeitig achten wir darauf, unnötige kostenverursachende Maßnahmen zu vermeiden und das Verfahren möglichst effizient und wirtschaftlich zu führen.
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung?
Rechtsschutzversicherungen, die insbesondere in Deutschland, aber auch in zahlreichen anderen Ländern angeboten werden, übernehmen in vielen Fällen einen erheblichen Teil der Anwaltshonorare und sonstigen Verfahrenskosten für rechtliche Verfahren in der Türkei. Für Mandanten mit einer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir die Anfrage zur Kostenübernahme kostenfrei, führen die erforderliche Korrespondenz mit der Versicherung und begleiten die Deckungsanfrage sowie die Kostenübernahme in Ihrem Namen.