Sachschäden
Jedes Jahr sind Millionen von Fahrzeuge auf den türkischen Straßen unterwegs. Leider ereignen sich dabei zahlreiche Verkehrsunfälle, die nicht nur erhebliche Sachschäden an Fahrzeugen verursachen, sondern häufig auch zu Verletzungen, dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder sogar zum Tod führen.
Insbesondere für Personen, die im Ausland leben, ist es oft schwierig einzuschätzen, welche Ansprüche nach einem Verkehrsunfall in der Türkei bestehen, gegen wen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können und welche rechtlichen Schritte erforderlich sind.
Welche Sachschäden können nach einem Verkehrsunfall geltend gemacht werden?
- Reparaturkosten des Fahrzeugs
- merkantile Wertminderung des Fahrzeugs
- Wiederbeschaffungsaufwand bei einem Totalschaden (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert)
- Nutzungsausfallschaden
Worauf sollten Sie nach einem Verkehrsunfall besonders achten?
Bereits unmittelbar nach dem Unfall werden die entscheidenden Weichen für eine spätere erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche gestellt. Unfallprotokolle, Fotos, Zeugendaten und medizinische Unterlagen zählen zu den wichtigsten Beweismitteln in einem späteren Versicherungs- oder Gerichtsverfahren. Deshalb ist es von großer Bedeutung, den Sachverhalt von Anfang an sorgfältig zu dokumentieren.
- Unfallprotokolle
Das gemeinsam ausgefüllte Unfallprotokoll sowie die von der Polizei oder Gendarmerie aufgenommenen Berichte gehören zu den wichtigsten Beweismitteln für die Rekonstruktion des Unfallhergangs und die Feststellung der Haftungs- und Verschuldensverhältnisse. Bei Verkehrsunfällen mit Verletzten oder Todesfolge sind außerdem ärztliche Befunde, Krankenhausunterlagen und sonstige medizinische Dokumente von wesentlicher Bedeutung für die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
- Fotos vom Unfallort
Fotos vom Unfallort sowie von den beschädigten Fahrzeugen erleichtern die Rekonstruktion des Unfallgeschehens erheblich. Sie stellen sowohl im Versicherungsverfahren als auch im gerichtlichen Verfahren wichtige Beweismittel dar.
- Angaben zu Fahrzeug und Fahrer
Es empfiehlt sich, die Personalien des Unfallgegners sowie dessen Führerschein-, Fahrzeugschein- und Versicherungsdaten zu sichern. Diese Informationen sind erforderlich, um Schadensersatzansprüche gegenüber den richtigen Personen und Versicherungen geltend zu machen und das Verfahren effizient abzuwickeln.
Häufig gestellte Fragen zu Verkehrsunfällen in der Türkei
Wird ein in Deutschland erstelltes Schadensgutachten in der Türkei anerkannt?
Ja. Ein in Deutschland erstelltes Kfz-Schadensgutachten kann als Beweismittel verwendet werden, um den entstandenen Schaden nachzuweisen. Das türkische Gericht kann jedoch im Einzelfall zusätzlich die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens anordnen.
Gegen wen können Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall geltend gemacht werden?
Je nach den Umständen des Einzelfalls können Ansprüche gegen den unfallverursachenden Fahrer, den Halter des Fahrzeugs, dessen Haftpflichtversicherung sowie gegebenenfalls gegen weitere haftende Personen oder Institutionen geltend gemacht werden. Wer im konkreten Fall haftet, hängt von den jeweiligen Umständen des Unfalls ab.
Welche Auswirkungen hat die Haftungsquote auf meinen Schadensersatzanspruch?
Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich grundsätzlich nach der jeweiligen Verschuldens- beziehungsweise Haftungsquote. Wer den Unfall allein verursacht hat, kann in der Regel keine Ansprüche geltend machen. Bei einer Mithaftung wird der Schadensersatz entsprechend der festgestellten Haftungsquote gekürzt.
Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn der Unfallgegner nicht versichert ist?
Ja. Das Fehlen einer Haftpflichtversicherung schließt Schadensersatzansprüche nicht aus. Abhängig von den Umständen des Einzelfalls können die Ansprüche unmittelbar gegen die verantwortlichen Personen geltend gemacht werden.
Was versteht man unter einer merkantilen Wertminderung?
Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Unfallfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt an Wert verlieren. Diese merkantile Wertminderung kann – je nach Sachlage – vom Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung ersetzt verlangt werden.
Kann ich für mein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen eine Wertminderung geltend machen?
Ja. Auch Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen können infolge eines Verkehrsunfalls in der Türkei eine merkantile Wertminderung erleiden. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, besteht auch hierfür ein Schadensersatzanspruch.
Kann ich eine Wertminderung verlangen, obwohl mein Fahrzeug vollständig repariert wurde?
Ja. Die vollständige Reparatur des Fahrzeugs schließt einen Anspruch auf Ersatz der merkantilen Wertminderung grundsätzlich nicht aus.
Nach welchem Recht und in welcher Währung wird der Schadensersatz berechnet?
Entsteht an einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall in der Türkei ein Schaden, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen auf Grundlage der wirtschaftlichen Verhältnisse des Wohnsitzstaates des Geschädigten sowie in einer Fremdwährung, insbesondere in Euro oder US-Dollar, geltend gemacht werden.
Muss ich mein Fahrzeug in der Türkei reparieren lassen?
Nein. Ist Ihr Fahrzeug noch fahrbereit und können Sie damit in Ihr Heimatland zurückkehren, besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, die Reparatur in der Türkei durchführen zu lassen. Nach Ihrer Rückkehr können Sie uns das in Ihrem Heimatland erstellte Schadensgutachten übersenden. Auf dieser Grundlage können wir die dort anfallenden Reparaturkosten oder – im Falle eines Totalschadens – den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert) Ihres Fahrzeugs gegenüber den Verantwortlichen geltend machen.
Wir hatten einen Verkehrsunfall, aber es wurde kein Unfallprotokoll erstellt. Kann ich trotzdem Schadensersatz verlangen?
Ja. Das Fehlen eines Unfallprotokolls führt nicht automatisch zum Verlust Ihrer Schadensersatzansprüche. Der Unfallhergang kann auch durch Videoaufnahmen, Fotos, Zeugenaussagen oder andere Beweismittel nachgewiesen werden.
Welche Unterlagen sollte ich nach einem Verkehrsunfall unbedingt sichern?
Nach Möglichkeit sollten Sie das Unfallprotokoll, Fotos vom Unfallort und von den beschädigten Fahrzeugen, die Personal- und Versicherungsdaten des Unfallgegners, die Fahrzeugpapiere, gegebenenfalls polizeiliche Protokolle sowie – bei Verletzungen – sämtliche ärztlichen Berichte und medizinischen Unterlagen sichern.
Was muss ich tun, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht?
In diesem Fall sollten Sie unverzüglich die Polizei oder Gendarmerie verständigen, damit der Unfall offiziell aufgenommen wird. Kann das flüchtige Fahrzeug anschließend anhand von Videoaufnahmen oder Zeugenaussagen identifiziert werden, können Schadensersatzansprüche weiterhin geltend gemacht werden.
Kann ich Schadensersatz verlangen, obwohl ich den Unfall teilweise mitverschuldet habe?
Ja. Solange Sie den Unfall nicht allein verschuldet haben, können Sie – abhängig von Ihrer Haftungsquote – bestimmte Schadensersatzansprüche geltend machen. Insbesondere bei Personenschäden gelten hierbei besondere rechtliche Bewertungsmaßstäbe.
Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn es sich um ein Mietfahrzeug handelt?
Ja. Je nach den Umständen des Einzelfalls können unter anderem Nutzungsausfallschäden sowie weitere ersatzfähige Schadenspositionen geltend gemacht werden.
Mein Fahrzeug ist ein Totalschaden und muss in der Türkei verbleiben. Was muss ich tun?
In diesem Fall ist das Fahrzeug grundsätzlich beim türkischen Zoll abzugeben. Anschließend kann – je nach den Umständen des Einzelfalls – der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nach den Marktverhältnissen Ihres Heimatlandes als Schadensersatz geltend gemacht werden.
Wie läuft das Verfahren nach einem Verkehrsunfall ab?
Zunächst werden sämtliche Beweismittel gesichert und der Schadensersatzanspruch gegenüber der zuständigen Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, wird Klage erhoben. Anschließend erfolgt in der Regel eine gerichtliche Beweisaufnahme durch Sachverständigengutachten sowie das gerichtliche Verfahren.
Kann ich meine Reparaturkosten bereits im Voraus ersetzt verlangen?
Die infolge des Verkehrsunfalls entstandenen Reparaturkosten können grundsätzlich gegenüber der Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Der endgültige Umfang des ersatzfähigen Schadens steht jedoch häufig erst nach Abschluss des Begutachtungs- oder Gerichtsverfahrens fest.
Leistet die Haftpflichtversicherung eine Entschädigung?
Ja. Ist der Unfallgegner haftbar und wird der entstandene Schaden durch geeignete Beweismittel nachgewiesen, ist dessen Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich verpflichtet, den Schaden im Rahmen der gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Deckungssummen zu ersetzen.
Kann ich noch Schadensersatz verlangen, obwohl ich mein Fahrzeug inzwischen verkauft habe?
Ja. Waren Sie zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalls Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs, bleibt Ihr Anspruch auf Schadensersatz in vielen Fällen auch dann bestehen, wenn Sie das Fahrzeug später verkauft haben.
Wann gilt mein Fahrzeug als Totalschaden?
Ein Fahrzeug kann als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft werden, wenn die Reparaturkosten den Marktwert des Fahrzeugs erreichen oder sich eine Instandsetzung aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr lohnt.
Habe ich auch dann einen Schadensersatzanspruch, wenn das Fahrzeug des Unfallgegners ein ausländisches Kennzeichen hat?
Ja. Dass das Fahrzeug des Unfallgegners im Ausland zugelassen ist, schließt einen Schadensersatzanspruch nicht aus. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Ansprüche gegen die zuständigen Versicherungen sowie gegen die haftenden Personen geltend gemacht werden.
Welche Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall?
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls. Nach türkischem Recht beträgt sie grundsätzlich zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt, spätestens jedoch zehn Jahre ab dem Tag des Verkehrsunfalls.
