Personenschäden und Todesfälle
Jedes Jahr sind Millionen von Fahrzeugen auf den türkischen Straßen unterwegs. Leider ereignen sich dabei zahlreiche Verkehrsunfälle, die nicht nur erhebliche Sachschäden verursachen, sondern häufig auch zu schweren Verletzungen, dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder sogar zum Tod führen.
Gerade für Personen, die im Ausland leben und bei einem Verkehrsunfall in der Türkei einen Personenschaden erlitten haben, ist es oft schwierig einzuschätzen, welche Ansprüche bestehen, gegen wen diese geltend gemacht werden können und welche rechtlichen Schritte erforderlich sind.
Welche Schadensersatzansprüche können nach einem Verkehrsunfall geltend gemacht werden?
- Ersatz der Heilbehandlungskosten
- Schadensersatz wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
- Schadensersatz wegen dauerhafter Invalidität bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit
- Pflege- und Betreuungskosten
- Schadensersatz wegen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Zukunft
- Unterhaltsschadensersatz im Todesfall
- Schmerzensgeld
Worauf sollten Sie nach einem Verkehrsunfall besonders achten?
Bereits unmittelbar nach dem Unfall werden die entscheidenden Weichen für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche gestellt. Unfallprotokolle, Fotos, Zeugenaussagen und medizinische Unterlagen gehören zu den wichtigsten Beweismitteln in einem späteren Versicherungs- oder Gerichtsverfahren. Deshalb ist es besonders wichtig, den Unfall und seine Folgen von Anfang an sorgfältig zu dokumentieren.
- Unterlagen zum Verkehrsunfall
Das Unfallprotokoll sowie die von der Polizei oder Gendarmerie aufgenommenen Berichte gehören zu den wichtigsten Beweismitteln, um den Unfallhergang sowie die Haftungs- und Verschuldensverhältnisse festzustellen.
- Medizinische Unterlagen
Bei Verkehrsunfällen mit Verletzten oder Todesfolge sind ärztliche Befunde, Krankenhausunterlagen und sämtliche Behandlungsunterlagen von entscheidender Bedeutung, um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nachzuweisen.
Häufig gestellte Fragen zu Personenschäden nach einem Verkehrsunfall in der Türkei
Ich hatte in der Türkei einen Verkehrsunfall und wurde verletzt. Kann ich Schadensersatz verlangen?
Ja. Haben Sie bei einem Verkehrsunfall Verletzungen erlitten, eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung davongetragen oder infolge des Unfalls einen nahen Angehörigen verloren, können Ihnen verschiedene Schadensersatzansprüche zustehen.
Ich bin nach dem Verkehrsunfall in mein Heimatland zurückgekehrt. Kann ich dennoch Ansprüche geltend machen?
Ja. Ihre Rückkehr in Ihr Heimatland hindert Sie nicht daran, Schadensersatzansprüche wegen eines in der Türkei erlittenen Verkehrsunfalls geltend zu machen.
Welche Schadensersatzansprüche bestehen nach einem Verkehrsunfall?
Je nach den Umständen des Einzelfalls kommen insbesondere Ansprüche auf Ersatz der Heilbehandlungskosten, Schadensersatz wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, Schadensersatz wegen dauerhafter Invalidität oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, Pflege- und Betreuungskosten, Schadensersatz wegen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Zukunft, Unterhaltsschadensersatz im Todesfall sowie Schmerzensgeld in Betracht.
Gegen wen kann ich meine Ansprüche richten?
Je nach Sachverhalt können Schadensersatzansprüche gegen den unfallverursachenden Fahrer, den Halter des Fahrzeugs, dessen Haftpflichtversicherung sowie gegebenenfalls gegen weitere haftende Personen oder Institutionen geltend gemacht werden.
Welche Unterlagen sollte ich nach dem Verkehrsunfall aufbewahren?
Von besonderer Bedeutung sind das Unfallprotokoll, Berichte der Polizei oder Gendarmerie, Fotos vom Unfallort, Zeugendaten sowie sämtliche Krankenhaus-, Arzt- und Behandlungsunterlagen.
Kann ich keinen Schadensersatz verlangen, wenn kein Unfallprotokoll erstellt wurde?
Doch. Das Unfallprotokoll ist zwar ein wichtiges Beweismittel, jedoch keineswegs das einzige. Der Unfallhergang kann auch durch andere geeignete Beweismittel nachgewiesen werden.
Mein Kind wurde bei einem Verkehrsunfall verletzt. Kann ich in seinem Namen Schadensersatz verlangen?
Ja. Für minderjährige Verletzte können die gesetzlichen Vertreter die entsprechenden Schadensersatzansprüche geltend machen.
Ich habe infolge eines Verkehrsunfalls einen nahen Angehörigen verloren. Kann ich Schadensersatz verlangen?
Ja. Abhängig von den Umständen des Einzelfalls können insbesondere Ansprüche auf Unterhaltsschadensersatz sowie Schmerzensgeld bestehen.
Ich habe meine Behandlung in Deutschland oder in einem anderen Land fortgesetzt. Kann ich diese Kosten ersetzt verlangen?
Ja. Medizinisch notwendige Behandlungskosten, die infolge des Verkehrsunfalls entstanden sind und entsprechend nachgewiesen werden können, können in vielen Fällen als Schadensersatz geltend gemacht werden.
Muss ich für die Geltendmachung meiner Ansprüche oder für ein Gerichtsverfahren in die Türkei reisen?
In den meisten Fällen nein. Das Verfahren kann nach Erteilung einer Vollmacht vollständig durch einen Rechtsanwalt in der Türkei geführt werden, sodass eine persönliche Anwesenheit grundsätzlich nicht erforderlich ist.
Schließt ein eigenes Mitverschulden meinen Schadensersatzanspruch aus?
Nicht unbedingt. Ein Mitverschulden kann sich auf die Höhe des Schadensersatzes auswirken. Je nach den Umständen des Einzelfalls können Ihnen dennoch Schadensersatzansprüche zustehen.
Wie wird mein Schadensersatz berechnet? Welche Kriterien werden berücksichtigt?
Bei der Berechnung des Schadensersatzes werden zahlreiche Faktoren berücksichtigt. Hierzu gehören insbesondere das Alter des Geschädigten, die statistische Lebenserwartung, der Invaliditätsgrad, die Dauer der Heilungsphase, das Einkommen, die berufliche Tätigkeit, der Zeitraum bis zum Renteneintritt sowie die Haftungs- beziehungsweise Verschuldensquote. Der tatsächlich entstandene Schaden wird sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren durch unsere Experten sorgfältig geprüft und berechnet.
Nach den wirtschaftlichen Verhältnissen welchen Landes wird der Schadensersatz berechnet?
Grundsätzlich richtet sich die Schadensberechnung nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Landes, in dem die geschädigte Person lebt und arbeitet. Lebt und arbeitet der Geschädigte beispielsweise in Deutschland, können die deutschen Einkommens- und Lebensverhältnisse der Berechnung zugrunde gelegt werden.
In welcher Währung kann der Schadensersatz verlangt werden?
Personen mit Wohnsitz im Ausland können ihre Schadensersatzansprüche wegen Personenschäden grundsätzlich auch in einer Fremdwährung, insbesondere in Euro, Britischen Pfund oder US-Dollar, geltend machen.
Muss ich mein Einkommen nachweisen? Kann ich auch ohne Erwerbstätigkeit Schadensersatz verlangen?
Der Nachweis des Einkommens erleichtert zwar die Berechnung des Schadensersatzes, sein Fehlen führt jedoch nicht zum Verlust des Anspruchs. Selbst wenn eine Person keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und ausschließlich im Haushalt oder bei der Betreuung ihrer Familie tätig ist, wird im türkischen Schadensersatzrecht grundsätzlich davon ausgegangen, dass ihre Tätigkeit mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn ihres Wohnsitzstaates entspricht.
Für die Berechnung wird daher regelmäßig der gesetzliche Mindestlohn des Landes zugrunde gelegt, in dem die geschädigte Person lebt, beispielsweise Deutschlands, Österreichs oder des Vereinigten Königreichs.
Können Hausfrauen, Studenten oder Minderjährige eine Invaliditätsentschädigung verlangen?
Ja. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen dauerhafter Invalidität besteht nicht ausschließlich für erwerbstätige Personen. Auch Hausfrauen, Studenten und Minderjährige können unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten. In diesen Fällen erfolgt die Berechnung auf Grundlage des sogenannten Haushalts- bzw. Aufwandsschadens (Mehraufwand). Maßgeblich ist dabei der zusätzliche körperliche und zeitliche Aufwand, den die betroffene Person infolge der unfallbedingten Beeinträchtigung im täglichen Leben aufbringen muss.
Auch hierbei wird grundsätzlich der gesetzliche Mindestlohn des Landes berücksichtigt, in dem die geschädigte Person ihren gewöhnlichen Wohnsitz hat, beispielsweise in Deutschland, Österreich oder dem Vereinigten Königreich.
Wie wird das Schmerzensgeld berechnet?
Für die Bemessung des Schmerzensgeldes gibt es keine gesetzlich festgelegte Berechnungsformel. Das Gericht berücksichtigt insbesondere die Schwere des Verkehrsunfalls, Art und Umfang der Verletzungen, das Ausmaß der körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen sowie sämtliche Umstände des Einzelfalls und setzt das Schmerzensgeld nach billigem Ermessen fest.
Werden Leistungen meiner ausländischen Versicherung auf den Schadensersatz in der Türkei angerechnet?
Grundsätzlich nein. Entschädigungsleistungen, die von einer ausländischen Versicherung erbracht wurden, werden in der Regel nicht auf die in der Türkei geltend gemachten Schadensersatzansprüche angerechnet. Ob im Einzelfall Ausnahmen bestehen, hängt jedoch von den konkreten Umständen des jeweiligen Falls ab. Für eine verlässliche rechtliche Einschätzung empfehlen wir eine individuelle Prüfung Ihrer Unterlagen.
Werden Leistungen der Krankenkasse oder Sozialversicherung auf den Schadensersatz angerechnet?
Nicht in jedem Fall. Auch wenn die Krankenkasse oder der Sozialversicherungsträger während der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit bestimmte Leistungen erbringt, bedeutet dies nicht automatisch, dass der gesamte entstandene Schaden ausgeglichen wurde. Je nach den Umständen des Einzelfalls kann der vollständige Verdienstausfall weiterhin gegenüber den haftenden Personen geltend gemacht werden.
Ob und in welchem Umfang Leistungen der Krankenkasse oder der Sozialversicherung auf den Schadensersatz anzurechnen sind, muss daher stets anhand des konkreten Einzelfalls geprüft werden.
Wie kann ich feststellen, welche Schadensersatzansprüche mir zustehen?
Jeder Verkehrsunfall weist rechtlich und tatsächlich unterschiedliche Besonderheiten auf. Um Rechtsnachteile zu vermeiden und sämtliche in Betracht kommenden Schadensersatzansprüche vollständig zu erfassen, empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung des Sachverhalts durch einen auf das türkische Schadensersatzrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
