Patientenrechte nach einer Schönheitsoperation in der Türkei
Die Türkei hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der weltweit führenden Standorte im Bereich des Medizintourismus entwickelt. Insbesondere reisen jedes Jahr tausende Patienten aus Deutschland für Schönheitsoperationen wie Facelift, Nasenkorrektur (Rhinoplastik), Lidstraffung (Blepharoplastik), Brustoperationen, Bauchdeckenstraffung (Abdominoplastik), Liposuktion, Brazilian Butt Lift (BBL), Smile Design, ästhetische Zahnbehandlungen, Haartransplantationen sowie zahlreiche weitere ästhetische Eingriffe in die Türkei.
Obwohl Schönheitsoperationen in den meisten Fällen erfolgreich verlaufen, berichten manche Patienten nach dem Eingriff, dass das erzielte Ergebnis nicht ihren berechtigten Erwartungen entspricht, eine Revisionsoperation erforderlich geworden ist oder ihnen durch die Behandlung materielle und immaterielle Schäden entstanden sind.
In solchen Fällen stellt sich insbesondere die Frage, welche Rechte den betroffenen Patienten zustehen und in welchem Land diese Ansprüche geltend gemacht werden können.
Da der medizinische Eingriff in der Türkei durchgeführt wurde, richtet sich die rechtliche Beurteilung grundsätzlich nach türkischem Recht. Entsprechende Schadensersatzansprüche können vor den zuständigen türkischen Gerichten geltend gemacht werden.
Je nach den Umständen des Einzelfalls können rechtliche Ansprüche insbesondere gegen den behandelnden Arzt, die Privatklinik oder das Krankenhaus, das Unternehmen des Medizintourismus sowie gegen weitere am Behandlungsverlauf beteiligte und verantwortliche Personen oder Unternehmen bestehen.
Insbesondere können auch nach der Rückkehr nach Deutschland entstandene Schäden – etwa die Kosten einer Revisionsoperation, weiterer medizinischer Behandlungen, zusätzliche Gesundheitsausgaben, Erwerbseinbußen oder immaterielle Schäden – im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens in der Türkei gegenüber den Verantwortlichen geltend gemacht werden.
Patienten, die der Auffassung sind, dass das Ergebnis ihrer in der Türkei durchgeführten Schönheitsoperation erheblich von dem vereinbarten oder berechtigterweise erwarteten Ergebnis abweicht, sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten und die Reichweite ihrer Ansprüche frühzeitig anhand der konkreten Umstände ihres Einzelfalls prüfen lassen.
