Wie wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Ärzte eingeleitet?
Ist ein Patient der Auffassung, infolge einer medizinischen Behandlung einen Schaden erlitten zu haben, besteht der erste Gedanke häufig darin, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Ärzte und andere Angehörige der Gesundheitsberufe unterliegen in der Türkei jedoch besonderen Verfahrensvorschriften, die sich von gewöhnlichen Strafverfahren unterscheiden.
Insbesondere bei Vorwürfen, die sich aus Untersuchungen, Diagnosen, Behandlungen oder anderen medizinischen Maßnahmen im Rahmen der Berufsausübung ergeben, kann die Staatsanwaltschaft nicht in jedem Fall unmittelbar ein Ermittlungsverfahren einleiten.
Vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann eine Genehmigung erforderlich sein
Durch die mit dem Gesetz Nr. 7406 eingeführten Änderungen wurde für Ärzte, Zahnärzte und andere Angehörige der Gesundheitsberufe, die in öffentlichen oder privaten Gesundheitseinrichtungen tätig sind, ein besonderes Genehmigungsverfahren eingeführt. Strafrechtliche Ermittlungen wegen medizinischer Maßnahmen, die im Rahmen der Berufsausübung vorgenommen wurden, dürfen grundsätzlich erst nach Durchführung dieses Verfahrens eingeleitet werden.
Ziel dieser Regelung ist es, zu verhindern, dass Angehörige der Gesundheitsberufe aufgrund jeder einzelnen Beschwerde unmittelbar einem Strafverfahren ausgesetzt werden. Stattdessen soll zunächst eine fachliche und medizinische Vorprüfung des Sachverhalts erfolgen.
Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?
Nach Eingang einer Strafanzeige wird zunächst eine Vorprüfung des Sachverhalts durchgeführt. Auf Grundlage des hierbei erstellten Berichts wird entschieden, ob die Genehmigung zur Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens erteilt wird.
Wird die Genehmigung erteilt, setzt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren fort. Es werden Beweise erhoben, medizinische Sachverständigengutachten eingeholt und anschließend entschieden, ob Anklage erhoben wird.
Wird die Genehmigung hingegen nicht erteilt, ist das Verfahren damit nicht zwangsläufig beendet. Gegen diese Entscheidung kann nach den gesetzlichen Vorschriften Rechtsmittel eingelegt werden.
Nicht jede Strafanzeige führt zu einem Strafverfahren
Allein die Erstattung einer Strafanzeige bedeutet nicht, dass ein Arzt zwangsläufig strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wird. Ebenso wenig bedeutet die Erteilung der Ermittlungsgenehmigung, dass bereits eine strafrechtliche Verantwortlichkeit feststeht.
Die Genehmigung stellt lediglich eine verfahrensrechtliche Voraussetzung für die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen dar. Ob tatsächlich eine strafrechtliche Haftung besteht, wird erst nach umfassender Würdigung aller Beweismittel, insbesondere der medizinischen Unterlagen, Sachverständigengutachten und sonstigen Ermittlungsergebnisse, beurteilt.
Strafverfahren und Schadensersatzklage sind voneinander zu unterscheiden
Viele Patienten gehen irrtümlich davon aus, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren und ein zivilrechtliches Schadensersatzverfahren untrennbar miteinander verbunden sind. Tatsächlich verfolgen beide Verfahren unterschiedliche Ziele.
Während im Strafverfahren geprüft wird, ob eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Arztes besteht, dient das Zivilverfahren der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Beide Verfahren unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen und Verfahrensregeln.
Daher bedeutet die Einstellung eines Strafverfahrens oder die Entscheidung, keine Anklage zu erheben, nicht automatisch, dass auch Schadensersatzansprüche unbegründet sind. Umgekehrt ist die Erhebung einer Schadensersatzklage grundsätzlich auch ohne den Abschluss eines Strafverfahrens möglich.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist von großer Bedeutung
Strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Ärzte unterliegen besonderen verfahrensrechtlichen Vorschriften. Das Genehmigungsverfahren, die Einholung medizinischer Sachverständigengutachten, die rechtzeitige Sicherung von Beweismitteln sowie die ordnungsgemäße Wahrnehmung der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten können für den weiteren Verlauf des Verfahrens von entscheidender Bedeutung sein.
Patienten, die aufgrund einer medizinischen Behandlung einen Schaden erlitten haben, sollten daher möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat bei einem im Medizinrecht erfahrenen Rechtsanwalt einholen. Nur so kann sichergestellt werden, dass keine Rechte verloren gehen und sowohl das Strafverfahren als auch mögliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche von Beginn an mit einer geeigneten rechtlichen Strategie verfolgt werden.
