Können anhaltende Beschwerden nach einer Operation auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen sein?
Nach einer Operation sind Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder andere Beschwerden während des Heilungsverlaufs bis zu einem gewissen Grad völlig normal. In manchen Fällen halten diese Beschwerden jedoch deutlich länger an als erwartet oder verschlimmern sich sogar mit der Zeit.
Doch sind anhaltende gesundheitliche Probleme immer nach einer Operation als normaler Bestandteil des Heilungsprozesses anzusehen?
Keineswegs.
Nach türkischem Recht trifft den behandelnden Arzt gegenüber seinem Patienten eine umfassende Sorgfalts- und Behandlungspflicht. Diese beschränkt sich nicht auf den operativen Eingriff selbst, sondern umfasst ebenso die präoperative Diagnostik, die sorgfältige Durchführung der Behandlung sowie die postoperative Nachsorge.
Eine rechtliche Haftung kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn
- Beschwerden des Patienten nicht hinreichend ernst genommen werden,
- notwendige Kontrolluntersuchungen unterbleiben,
- medizinische Implantate oder sonstige Materialien fehlerhaft eingesetzt werden,
- die Behandlung nicht nach den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft und der ärztlichen Kunst durchgeführt wird oder
- nach der Operation auftretende Risiken nicht rechtzeitig erkannt und behandelt werden.
Nicht jedes unerwünschte Behandlungsergebnis stellt jedoch automatisch einen Behandlungsfehler dar. Auch bei fachgerechter Behandlung können Komplikationen auftreten, die zum allgemeinen Behandlungsrisiko gehören und selbst bei größtmöglicher Sorgfalt nicht vollständig vermeidbar sind.
Ob es sich im Einzelfall um eine unvermeidbare und zu erwartende Komplikation oder um einen Behandlungsfehler handelt, wird von den Gerichten regelmäßig auf Grundlage medizinischer Sachverständigengutachten beurteilt. Muss ein Patient jedoch kurze Zeit nach der ersten Operation erneut operiert werden oder bleiben dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen zurück, sind dies wichtige Anhaltspunkte, die eine eingehende medizinische und rechtliche Prüfung des Falles erforderlich machen.
Nehmen Ihre Beschwerden nach einer Operation zu, beeinträchtigen sie Ihren Alltag oder machen sie weitere Behandlungen erforderlich, sollte daher nicht vorschnell davon ausgegangen werden, dass es sich lediglich um einen normalen Heilungsverlauf handelt.
