Ist jede Rechnung eines privaten Krankenhauses in der Türkei rechtmäßig?
Die Türkei hat sich in den vergangenen Jahren nicht nur zu einem bedeutenden Standort des Gesundheitstourismus entwickelt, sondern zählt auch zu den beliebtesten Reisezielen für Millionen ausländischer Touristen. Verkehrsunfälle, E-Scooter-Unfälle, Stürze oder plötzlich auftretende Erkrankungen führen dazu, dass viele Urlauber während ihres Aufenthalts in einem privaten Krankenhaus behandelt werden müssen.
Nicht selten wird jedoch die Krankenhausrechnung nach Abschluss der Behandlung zu einem größeren Problem als die medizinische Behandlung selbst.
Insbesondere Besucher aus Deutschland, den Niederlanden, Österreich und anderen europäischen Ländern kennen das türkische Abrechnungssystem häufig nicht. Daher fällt es ihnen schwer zu beurteilen, ob die in Rechnung gestellten Behandlungskosten tatsächlich gerechtfertigt sind. Viele Patienten gehen davon aus, dass ein Privatkrankenhaus seine Preise frei festlegen kann, und begleichen die Rechnung, ohne ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.
Nach türkischem Recht verfügen private Krankenhäuser zwar grundsätzlich über einen gewissen Gestaltungsspielraum bei der Preisgestaltung. Diese Freiheit ist jedoch nicht grenzenlos. Zwischen der erbrachten medizinischen Leistung und der verlangten Vergütung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Darüber hinaus müssen die Preisgestaltung transparent sein und der Patient ordnungsgemäß über die anfallenden Kosten informiert werden.
Wann liegt eine überhöhte Krankenhausrechnung vor?
Nicht jede hohe Krankenhausrechnung ist automatisch unangemessen oder rechtswidrig.
Beispielsweise können folgende Behandlungen naturgemäß mit erheblichen Kosten verbunden sein:
- längere intensivmedizinische Behandlungen,
- komplexe orthopädische Operationen,
- mikrochirurgische Eingriffe sowie
- Behandlungen unter Verwendung hochwertiger Implantate.
In bestimmten Fällen kann die verlangte Vergütung jedoch in einem offensichtlichen Missverhältnis zu den tatsächlich erbrachten Leistungen stehen.
Bei der rechtlichen Beurteilung einer möglicherweise überhöhten Krankenhausrechnung wird daher nicht allein auf den Gesamtbetrag abgestellt.
Vielmehr wird regelmäßig geprüft,
- welche medizinischen Leistungen tatsächlich erbracht wurden,
- ob diese medizinisch notwendig waren,
- welche Preise vergleichbare Privatkrankenhäuser in derselben Region berechnen,
- ob die Rechnung nicht nachvollziehbare oder unklare Positionen enthält,
- ob Leistungen berechnet wurden, die tatsächlich nicht erbracht wurden, und
- ob einzelne Leistungen mehrfach abgerechnet worden sind.
Aus diesem Grund sollte jede Krankenhausrechnung sorgfältig geprüft werden.
Die häufigsten Beispiele für überhöhte Krankenhausrechnungen
In der Praxis treten insbesondere folgende Fallkonstellationen auf:
- Abrechnung nicht erbrachter Leistungen
In manchen Fällen werden Operationen oder medizinische Maßnahmen in Rechnung gestellt, die tatsächlich überhaupt nicht durchgeführt wurden.
In solchen Fällen müssen die Krankenhausunterlagen mit dem tatsächlichen Behandlungsverlauf verglichen werden.
- Überhöhte Preise für einfache Untersuchungen
Untersuchungen wie
- MRT,
- CT,
- Röntgen,
- Blutuntersuchungen oder
- EKG
werden von Privatkrankenhäusern unterschiedlich berechnet.
Preisunterschiede sind grundsätzlich zulässig. Sie dürfen jedoch nicht unbegrenzt sein. Weichen die Kosten erheblich von den Preisen vergleichbarer Krankenhäuser derselben Region ab, kann dies einer rechtlichen Überprüfung unterliegen.
- Unklare oder nicht nachvollziehbare Rechnungspositionen
Auf manchen Rechnungen finden sich lediglich allgemeine Bezeichnungen wie beispielsweise
- „medizinische Leistungen“,
- „Leistungspaket“,
- „Organisationskosten“,
- „Beratungskosten“ oder
- „Notfallservice“.
Ohne nähere Erläuterung ist für den Patienten häufig nicht nachvollziehbar, welche konkreten Leistungen sich hinter diesen Positionen verbergen.
Eine Krankenhausrechnung muss jedoch überprüfbar und transparent sein. Der Patient muss erkennen können, welche Leistung zu welchem Preis berechnet wurde.
- Medizinisch nicht erforderliche Maßnahmen
Teilweise wird behauptet, dass Untersuchungen oder Behandlungen durchgeführt und abgerechnet wurden, obwohl hierfür keine medizinische Notwendigkeit bestand.
Ob dies tatsächlich der Fall ist, muss selbstverständlich durch medizinische Sachverständige beurteilt werden.
Sollten jedoch medizinisch nicht erforderliche Leistungen berechnet worden sein, kann dies ebenfalls rechtliche Konsequenzen haben.
Bedeutet Ihre Unterschrift unter der Rechnung automatisch, dass Sie alle Kosten akzeptiert haben?
Nein.
Viele Patienten glauben:
- „Ich habe unterschrieben.“
- „Ich habe bezahlt.“
- „Deshalb habe ich keine Rechte mehr.“
So einfach ist die Rechtslage jedoch nicht.
Insbesondere dann, wenn der Patient
- unter erheblichen Schmerzen stand,
- sich in einem fremden Land befand,
- die Sprache nicht verstand,
- nicht ausreichend über Inhalt und Kosten informiert wurde oder
- Dokumente unterschrieben hat, ohne deren Inhalt nachvollziehen zu können,
muss die rechtliche Bedeutung der Unterschrift im jeweiligen Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
Aus welchen rechtlichen Gründen kann einer Krankenhausrechnung widersprochen werden?
Je nach Sachverhalt kommen unterschiedliche rechtliche Anspruchsgrundlagen in Betracht.
Hierzu gehören insbesondere:
Mangelhafte Dienstleistung
Entspricht die medizinische Leistung nicht den vertraglichen Vereinbarungen, ist sie unvollständig, fehlerhaft oder bleibt der erwartete Behandlungserfolg aus, können unter Umständen die Vorschriften über mangelhafte Leistungen Anwendung finden.
Ungerechtfertigte Bereicherung
Wurde ohne rechtlichen Grund ein höherer Betrag verlangt oder vereinnahmt, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung bestehen.
Übervorteilung (Gabin / laesio enormis)
Das türkische Obligationenrecht enthält Vorschriften über die sogenannte Übervorteilung (Gabin).
Diese können Anwendung finden, wenn eine Partei die Zwangslage, Unerfahrenheit oder mangelnde Urteilsfähigkeit der anderen Partei ausnutzt und dadurch ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung entsteht.
Bei ausländischen Patienten können unter anderem folgende Umstände rechtlich relevant sein:
- Aufenthalt in einem fremden Land,
- schwere Verletzungen oder Erkrankungen,
- fehlende Sprachkenntnisse,
- erheblicher psychischer Druck sowie
- die Notwendigkeit einer sofortigen medizinischen Behandlung.
Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist stets anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu prüfen.
Warum ist ein Sachverständigengutachten so wichtig?
In Verfahren über Krankenhausrechnungen gehört das medizinische Sachverständigengutachten regelmäßig zu den wichtigsten Beweismitteln.
Der Sachverständige prüft insbesondere,
- welche Behandlungen tatsächlich durchgeführt wurden,
- ob diese medizinisch notwendig waren,
- ob die berechneten Preise den marktüblichen Vergütungen entsprechen,
- wie vergleichbare Krankenhäuser abrechnen und
- ob sämtliche Rechnungspositionen nachvollziehbar und berechtigt sind.
Deshalb empfiehlt sich häufig bereits vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens eine fachkundige Prüfung der Krankenhausrechnung.
Kann bereits gezahltes Geld zurückgefordert werden?
Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Rückforderungsansprüche bestehen, insbesondere wenn
- unzulässige Entgelte verlangt wurden,
- Patientenrechte verletzt worden sind,
- die Rechnung objektiv unzutreffend ist oder
- überhöhte Beträge berechnet wurden.
Ob ein solcher Anspruch besteht, kann jedoch nur anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden.
Wie sollten Sie in einer solchen Situation vorgehen?
Bewahren Sie zunächst sämtliche Unterlagen sorgfältig auf.
Hierzu gehören insbesondere:
- die detaillierte Krankenhausrechnung,
- der Entlassungsbericht (Epikrise),
- sämtliche medizinischen Unterlagen,
- Zahlungsnachweise,
- Korrespondenz mit Ihrer Versicherung,
- WhatsApp-Nachrichten,
- Fotos sowie
- E-Mail-Korrespondenz.
Anschließend empfiehlt es sich, den Sachverhalt durch einen auf Medizinrecht und grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Bewertung von LegalMed Turkey
Private Krankenhäuser dürfen für ihre medizinischen Leistungen grundsätzlich eine Vergütung verlangen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede ausgestellte Krankenhausrechnung automatisch rechtmäßig ist.
Insbesondere hohe Rechnungen gegenüber ausländischen Patienten können unter rechtlichen Gesichtspunkten überprüft werden. Dabei spielen unter anderem die Transparenz der Preisgestaltung, der tatsächliche Umfang der erbrachten Leistungen, die ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten sowie verbraucherrechtliche Vorschriften eine wesentliche Rolle.
Da jeder Fall individuelle Besonderheiten aufweist, sollte eine auffallend hohe Krankenhausrechnung stets sorgfältig von einem spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. Eine frühzeitige rechtliche Bewertung kann dazu beitragen, vermeidbare Rechtsnachteile zu verhindern.
