Gesundheitliche Schäden nach einer Aquafilling-Behandlung und Ihre rechtlichen Ansprüche
Welche Rechte haben Aquafilling-Geschädigte in der Türkei? Erfolgszusage bei ästhetischen Eingriffen, Schadensersatzansprüche und ärztliche Haftung
In den vergangenen Jahren haben Aquafilling-Behandlungen insbesondere zur Vergrößerung der Brust und des Gesäßes eine bedeutende Stellung unter den ästhetischen Eingriffen eingenommen. Da hierfür kein klassischer chirurgischer Eingriff erforderlich ist, die Anwendung innerhalb kurzer Zeit durchgeführt werden kann und ein natürliches Erscheinungsbild versprochen wird, haben sich zahlreiche Patienten für diese Behandlung entschieden.
Im Laufe der Jahre sind jedoch bei vielen Personen, die sich einer Aquafilling-Behandlung unterzogen haben, erhebliche gesundheitliche Beschwerden aufgetreten. Diese Entwicklung hat sowohl in der medizinischen Fachwelt als auch im juristischen Bereich zu wichtigen Diskussionen geführt.
Insbesondere in jüngerer Zeit berichten zahlreiche Influencer und Content-Creator in den sozialen Medien öffentlich über gesundheitliche Probleme, die nach einer Aquafilling-Behandlung aufgetreten sind. Einige Betroffene schildern, dass sich das Füllmaterial im Körper verlagert habe. Andere berichten von chronischen Infektionen oder davon, dass sie sich mehreren Operationen unterziehen mussten, um das Füllmaterial entfernen zu lassen.
Durch diese Erfahrungsberichte ist das öffentliche Bewusstsein dafür erheblich gestiegen, dass Aquafilling nicht lediglich eine ästhetische Entscheidung darstellt, sondern selbst viele Jahre nach der Anwendung schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen kann.
Als LegalMed Turkey erhalten wir seit einigen Jahren verstärkt Anfragen von Aquafilling-Geschädigten aus zahlreichen europäischen Ländern, insbesondere aus Deutschland, die rechtliche Beratung in Anspruch nehmen möchten. Ein großer Teil der Betroffenen stellt dabei ähnliche Fragen:
- Kann ich wegen der durch Aquafilling verursachten gesundheitlichen Schäden Klage erheben?
- Kann ich die für den Eingriff gezahlten Kosten zurückverlangen?
- Kann ich die Kosten später erforderlich gewordener Operationen geltend machen?
- Kann ich auch deshalb Schadensersatz verlangen, weil das ästhetische Ergebnis nicht meinen Erwartungen entspricht?
- Seit dem Eingriff sind bereits mehrere Jahre vergangen. Kann ich trotzdem noch Klage erheben?
Die Antworten auf diese Fragen hängen stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Das türkische Recht gewährt Aquafilling-Geschädigten jedoch eine Reihe wichtiger Ansprüche.
In diesem Beitrag erläutern wir ausführlich die rechtliche Einordnung von Aquafilling-Behandlungen, die Haftung des behandelnden Arztes bei ästhetischen Eingriffen, die Bedeutung einer zugesagten Erfolgsherbeiführung sowie die Schadensersatzansprüche, die Aquafilling-Geschädigte geltend machen können.
Was ist Aquafilling?
Aquafilling ist ein Füllmaterial zu besteht zu 98 % aus physiologischer Kochsalzlösung und zu 2 % aus einem synthetischen Polyamid-/Polyacrylamid-Gel, das insbesondere zur Vergrößerung der Brust, zur Vergrößerung des Gesäßes und in bestimmten Fällen zur Modellierung anderer Körperregionen eingesetzt wird.
Dabei ist ein Punkt von besonderer Bedeutung:
Aquafilling wird nicht zur Behandlung einer Erkrankung angewendet.
Im Gegenteil: Der Zweck einer Aquafilling-Behandlung besteht darin, das äußere Erscheinungsbild zu verändern, die ästhetische Wirkung zu verbessern und dem Patienten zu einem attraktiveren Körpergefühl zu verhelfen.
Gerade dieser Umstand unterscheidet Aquafilling aus rechtlicher Sicht von vielen anderen medizinischen Behandlungen.
Denn nach türkischem Recht werden medizinische Eingriffe, die der Behandlung einer Krankheit dienen, anders beurteilt als Eingriffe, deren alleiniger Zweck die Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes ist.
Bei Operationen, die der Rettung des Lebens oder der Behandlung einer bestehenden Erkrankung dienen, besteht die wesentliche Verpflichtung des Arztes darin, nach den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft und der ärztlichen Kunst zu handeln.
Bei ästhetischen Eingriffen erwartet der Patient hingegen nicht lediglich die Durchführung einer medizinischen Behandlung, sondern zugleich das Erreichen eines bestimmten ästhetischen Ergebnisses.
Auch Personen, die sich für eine Aquafilling-Behandlung entscheiden, tun dies nicht zum Schutz oder zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit, sondern mit dem Ziel, ihr äußeres Erscheinungsbild zu verbessern.
Aus diesem Grund kommt es bei der rechtlichen Beurteilung einer Aquafilling-Behandlung nicht ausschließlich auf mögliche gesundheitliche Schäden an. Ebenso entscheidend ist die Frage, ob die berechtigten ästhetischen Erwartungen des Patienten tatsächlich erfüllt wurden.
Warum steht Aquafilling in jüngster Zeit erneut im Fokus?
Die Kritik an Aquafilling ist keineswegs neu. In den vergangenen Jahren haben jedoch immer mehr Betroffene ihre Erfahrungen über soziale Medien öffentlich gemacht.
Heute finden sich auf Plattformen wie YouTube, Instagram oder TikTok zahlreiche Erfahrungsberichte über Komplikationen nach Aquafilling-Behandlungen. Viele Betroffene schildern ausführlich die gesundheitlichen Beschwerden, die teilweise erst Jahre nach dem Eingriff aufgetreten sind, berichten über mehrere notwendige Operationen sowie über die erheblichen psychischen Belastungen, die sie infolge der Behandlung erlitten haben.
Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass sich auch zahlreiche Personen, die bislang keine Beschwerden verspüren, zunehmend Sorgen über mögliche Spätfolgen machen. Gleichzeitig hat sie viele bereits betroffene Patienten dazu veranlasst, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.
An dieser Stelle ist jedoch ein wesentlicher rechtlicher Aspekt hervorzuheben:
Nicht jede Aquafilling-Behandlung bedeutet automatisch, dass ein Kunstfehler vorliegt. Ebenso begründet nicht jede Komplikation ohne Weiteres einen Anspruch auf Schadensersatz.
Handelt es sich jedoch um einen ästhetischen Eingriff, werden nach türkischem Recht verschiedene rechtliche Gesichtspunkte gesondert geprüft. Hierzu gehören insbesondere die ordnungsgemäße Erfüllung der ärztlichen Aufklärungspflicht, die umfassende Information des Patienten über die spezifischen Risiken einer Aquafilling-Behandlung, die Aufklärung über das verwendete Produkt, die Auswahl eines geeigneten Materials sowie die Frage, ob das dem Patienten zugesagte ästhetische Ergebnis tatsächlich erreicht wurde.
Gerade deshalb unterscheiden sich Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Aquafilling in wesentlichen Punkten von klassischen Verfahren wegen ärztlicher Behandlungsfehler und weisen eine Reihe besonderer rechtlicher Besonderheiten auf.
Aquafilling ist ein ästhetischer Eingriff – und genau das hat entscheidende rechtliche Folgen
Aquafilling-Behandlungen werden häufig als „Filler-Behandlung“ oder als einfacher ästhetischer Eingriff beworben. Aus rechtlicher Sicht ist jedoch nicht die Bezeichnung der Behandlung, sondern ihr eigentlicher Zweck von entscheidender Bedeutung.
Denn Aquafilling dient nicht der Behandlung einer Erkrankung.
Vielmehr wird die Behandlung ausschließlich durchgeführt, um das äußere Erscheinungsbild zu verändern, der Brust oder dem Gesäß mehr Volumen zu verleihen und die ästhetische Körperform zu verbessern.
Aus diesem Grund wird Aquafilling nach türkischem Recht den ästhetischen medizinischen Eingriffen zugeordnet.
Diese Unterscheidung ist keineswegs nur theoretischer Natur. Sie hat vielmehr unmittelbare Auswirkungen auf die rechtliche Haftung des behandelnden Arztes.
Bei medizinischen Eingriffen, die der Behandlung einer Krankheit dienen, besteht die wesentliche Verpflichtung des Arztes darin, nach den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft und der ärztlichen Kunst zu handeln.
Bei ästhetischen Eingriffen erwirbt der Patient hingegen nicht lediglich eine medizinische Behandlung.
Er erwartet zugleich ein attraktiveres, harmonischeres und seinen Vorstellungen entsprechendes äußeres Erscheinungsbild.
Deshalb beschränkt sich die rechtliche Beurteilung ästhetischer Eingriffe nicht ausschließlich auf die Frage, ob die Behandlung technisch fehlerfrei durchgeführt wurde. Ebenso entscheidend ist, ob das dem Patienten zugesagte oder berechtigterweise erwartete ästhetische Ergebnis tatsächlich erreicht wurde.
Gerade hierin liegt der wesentliche Unterschied zwischen Aquafilling und vielen anderen medizinischen Behandlungen.
Warum ist die Erfolgserwartung bei Aquafilling von so großer rechtlicher Bedeutung?
Wer sich für eine Aquafilling-Behandlung entscheidet, verfolgt damit keine gesundheitlichen Ziele.
Der Patient möchte vielmehr
- eine vollere Brust,
- eine stärker konturierte Gesäßform oder
- ein insgesamt ästhetischeres Körperbild
erreichen.
Die Behandlung dient somit ausschließlich der Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes und stellt der Erfolg dar.
Die Entscheidung des Patienten für den Eingriff beruht maßgeblich auf der Erwartung, dass sich sein Erscheinungsbild sichtbar verbessert.
Kommt es nach der Behandlung hingegen zu
- einem Ausbleiben des gewünschten ästhetischen Ergebnisses,
- einem schlechteren Erscheinungsbild als erwartet,
- dauerhaften Deformierungen,
- Asymmetrien,
- einer Verlagerung des Füllmaterials oder
- der Notwendigkeit weiterer Operationen,
so sind diese Umstände nicht nur aus medizinischer, sondern ebenso aus rechtlicher Sicht von erheblicher Bedeutung.
Denn der Patient unterzieht sich dem Eingriff, um sein äußeres Erscheinungsbild zu verbessern. Führt die Behandlung stattdessen zu einer Verschlechterung seines Aussehens, kann dies erhebliche rechtliche Ansprüche begründen.
Vor einer Aquafilling-Behandlung besteht eine umfassende ärztliche Aufklärungspflicht
Wie bei jedem ästhetischen Eingriff gehört auch bei einer Aquafilling-Behandlung die ordnungsgemäße Patientenaufklärung zu den wichtigsten Pflichten des behandelnden Arztes.
Diese Aufklärung beschränkt sich keineswegs darauf, den Patienten ein standardisiertes Einwilligungsformular unterschreiben zu lassen.
Der Patient muss vielmehr in einer für ihn verständlichen Weise insbesondere über
- die Eigenschaften des verwendeten Produkts,
- dessen Zusammensetzung,
- die Risiken der Behandlung,
- mögliche Komplikationen,
- bestehende Behandlungsalternativen sowie
- eventuell später erforderliche Folge- oder Korrektureingriffe
aufgeklärt werden.
Gerade bei Patienten, die im Rahmen des Medizintourismus aus dem Ausland in die Türkei reisen, kommt dieser Aufklärungspflicht eine besonders große Bedeutung zu.
Viele ausländische Patienten sprechen kein Türkisch.
Deshalb muss die Aufklärung in einer Sprache erfolgen, die der Patient tatsächlich versteht. Nur unter dieser Voraussetzung kann von einer rechtlich wirksamen informierten Einwilligung gesprochen werden.
Es genügt daher nicht, dem Patienten standardisierte Unterlagen in einer Fremdsprache vorzulegen oder Unterschriften einzuholen, ohne deren Inhalt verständlich zu erläutern.
Damit eine informierte Einwilligung wirksam ist, muss sie grundsätzlich durch den Arzt erfolgen, der die Aquafilling-Behandlung selbst durchführen wird.
Darüber hinaus genügt die Verwendung standardisierter Formulare, die unterschiedslos jedem Patienten vorgelegt werden, den rechtlichen Anforderungen regelmäßig nicht. Die Aufklärung muss stets auf den konkreten Patienten zugeschnitten sein, da sich sowohl der Gesundheitszustand als auch die körperlichen Voraussetzungen von Person zu Person unterscheiden.
Ebenso dürfen die Risiken einer Aquafilling-Behandlung dem Patienten nicht erst unmittelbar vor dem Eingriff erläutert werden. Vielmehr muss ihm ausreichend Zeit eingeräumt werden, die erhaltenen Informationen sorgfältig zu überdenken und eine freie Entscheidung zu treffen.
In der Praxis beobachten wir jedoch – von wenigen Ausnahmen abgesehen – häufig ein anderes Bild.
Nicht selten werden Patienten erst unmittelbar vor der Behandlung, ohne ausreichende Bedenkzeit und ohne eine verständliche Erläuterung der medizinischen oder ästhetischen Risiken, von Mitarbeitern der Verwaltung oder anderem medizinischen Personal zur Unterzeichnung standardisierter Formulare aufgefordert.
Solche Unterlagen stellen grundsätzlich keine wirksame informierte Einwilligung dar.
Da jedoch jeder Einzelfall gesondert geprüft werden muss, sollte stets anwaltlich beurteilt werden, ob die im konkreten Fall unterzeichneten Dokumente den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann für den weiteren Verlauf eines möglichen Gerichtsverfahrens von entscheidender Bedeutung sein.
Entfällt die Haftung des Arztes, wenn über die einen oder anderen Risiken aufgeklärt wurde?
Diese Frage gehört zu den häufigsten Anliegen, mit denen sich Aquafilling-Geschädigte an uns wenden.
Die Antwort lautet in vielen Fällen: Nein.
Auch bei ästhetischen Eingriffen führt eine ordnungsgemäße Risikoaufklärung nicht automatisch dazu, dass jede Haftung des behandelnden Arztes ausgeschlossen ist.
So kann beispielsweise selbst dann, wenn die Behandlung technisch korrekt durchgeführt wurde, das erzielte ästhetische Ergebnis hinter den berechtigten Erwartungen des Patienten zurückbleiben.
Jeder Fall ist zwar anhand seiner individuellen Besonderheiten zu beurteilen. Allein die Unterzeichnung einer Erklärung, wonach der Patient die Risiken akzeptiere, führt jedoch nicht automatisch zum Ausschluss sämtlicher zivilrechtlicher Ansprüche gegen den behandelnden Arzt.
Aus diesem Grund sollten Aquafilling-Geschädigte nicht vorschnell davon ausgehen, ihre Rechte allein deshalb verloren zu haben, weil sie vor dem Eingriff bestimmte Unterlagen unterschrieben haben.
Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, kann ausschließlich nach einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden.
Auch die Beschaffenheit des verwendeten Produkts ist bei Aquafilling rechtlich von Bedeutung
Bei Aquafilling-Behandlungen ist nicht nur die Art und Weise der Durchführung des Eingriffs von rechtlicher Relevanz. Ebenso kann die Beschaffenheit des verwendeten Produkts Gegenstand einer rechtlichen Prüfung sein.
Im Rahmen eines möglichen Rechtsstreits können insbesondere die Herkunft des Produkts, Angaben zum Hersteller, der vorgesehene Verwendungszweck, seine Originalität, die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben sowie die Frage, ob der Patient hierüber ausreichend informiert wurde, einer eingehenden rechtlichen und tatsächlichen Überprüfung unterzogen werden.
Darüber hinaus wird in den vergangenen Jahren auch öffentlich intensiv über die Sicherheit von Aquafilling-Produkten sowie über die unterschiedlichen regulatorischen Bewertungen in verschiedenen Staaten diskutiert.
Gerade deshalb ist es von erheblicher Bedeutung, dass der Patient vor der Behandlung klar, verständlich und vollständig über die Eigenschaften des verwendeten Produkts sowie über die damit verbundenen Risiken informiert wird.
Werden Informationen vorenthalten, die für die Entscheidungsfindung des Patienten von wesentlicher Bedeutung sein können, kann dies – abhängig von den Umständen des Einzelfalls – bei der Beurteilung einer möglichen rechtlichen Haftung berücksichtigt werden.
Welche Schadensersatzansprüche können Aquafilling-Geschädigte geltend machen?
Gesundheitliche Schäden oder ein unbefriedigendes ästhetisches Ergebnis nach einer Aquafilling-Behandlung dürfen nicht ausschließlich als medizinisches Problem betrachtet werden.
Je nach den Umständen des Einzelfalls können sie zugleich eine zivilrechtliche Haftung begründen.
Nach türkischem Recht kann bei ästhetischen medizinischen Eingriffen neben dem behandelnden Arzt – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – auch die behandelnde Klinik oder das Krankenhaus haftbar sein.
Betroffene Patienten können daher, abhängig von Art und Umfang des entstandenen Schadens, sowohl materielle Schadensersatzansprüche als auch Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend machen.
Welche konkreten Ansprüche Aquafilling-Geschädigten zustehen, richtet sich insbesondere nach der Durchführung der Behandlung, den eingetretenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, dem erzielten ästhetischen Ergebnis sowie dem Umfang der entstandenen Schäden.
- Rückerstattung der Behandlungskosten
Zu den häufigsten Ansprüchen von Aquafilling-Geschädigten gehört die Rückerstattung der für den ästhetischen Eingriff gezahlten Behandlungskosten.
Denn der Patient unterzieht sich der Behandlung nicht zur Heilung einer Erkrankung, sondern mit dem Ziel, ein ästhetisch ansprechenderes Erscheinungsbild zu erreichen.
Bleibt das erwartete ästhetische Ergebnis aus, führt die Behandlung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder werden später weitere Korrekturoperationen erforderlich, kann – abhängig von den Umständen des Einzelfalls – ein Anspruch auf Rückerstattung der Behandlungskosten bestehen.
Ob ein solcher Anspruch gegeben ist, muss jedoch stets anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Falls geprüft werden. Eine pauschale Beurteilung allein unter Hinweis auf das Vorliegen einer Komplikation ist rechtlich nicht zulässig.
- Kosten von Revisions- und Korrekturoperationen
Zu den gravierendsten Folgen einer fehlgeschlagenen Aquafilling-Behandlung gehört häufig die Notwendigkeit weiterer medizinischer Eingriffe.
Infektionen, die Verlagerung des Füllmaterials, Verhärtungen, chronische Schmerzen oder ästhetische Deformierungen machen bei vielen Betroffenen eine oder sogar mehrere Revisionsoperationen erforderlich.
Nicht selten übersteigen die Kosten dieser Folgebehandlungen die Ausgaben für den ursprünglichen Eingriff erheblich.
Nach türkischem Recht können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch die Kosten solcher Revisionsoperationen als Schadensersatz geltend gemacht werden.
Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Korrekturbehandlung in der Türkei durchgeführt wird.
Lebt ein Patient beispielsweise in Deutschland und entscheidet sich aus nachvollziehbaren Gründen dafür, die weitere Behandlung dort durchführen zu lassen, können – bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen – auch die in Deutschland tatsächlich anfallenden und ortsüblichen Behandlungskosten ersetzt verlangt werden.
Gerade für Aquafilling-Geschädigte mit Wohnsitz im Ausland ist dieser Aspekt von erheblicher praktischer Bedeutung.
- Krankenhaus- und Behandlungskosten
Die gesundheitlichen Folgen einer Aquafilling-Behandlung machen häufig eine langfristige medizinische Betreuung erforderlich.
Viele Betroffene müssen
- wiederholt stationär im Krankenhaus behandelt werden,
- Antibiotikatherapien durchführen,
- Drainagen erhalten,
- sich weiteren Operationen unterziehen oder
- über einen längeren Zeitraum ärztlich überwacht werden.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können insbesondere folgende Aufwendungen als materieller Schaden ersetzt verlangt werden:
- Krankenhauskosten,
- Operationskosten,
- ärztliche Behandlungskosten,
- Medikamentenkosten sowie
- Kosten für medizinische Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien.
- Verdienstausfall und Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit
Die gesundheitlichen Folgen einer Aquafilling-Behandlung können dazu führen, dass Betroffene über einen längeren Zeitraum ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können.
Insbesondere wiederholte Operationen, langwierige Heilungsverläufe oder chronische Schmerzen können eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit verursachen.
Der hierdurch entstehende Verdienstausfall kann – abhängig von den Umständen des Einzelfalls – als Schadensersatz geltend gemacht werden.
Führt die Behandlung darüber hinaus zu einer dauerhaften Funktionseinschränkung oder zu einer nachhaltigen Minderung der Erwerbsfähigkeit, können auch die hieraus resultierenden zukünftigen wirtschaftlichen Nachteile gesondert berechnet und ersetzt verlangt werden.
- Reise-, Unterkunfts- und sonstige Aufwendungen
Für Patienten, die im Rahmen des Medizintourismus zur Aquafilling-Behandlung in die Türkei gereist sind, können auch zusätzliche Aufwendungen einen erheblichen Schaden darstellen.
Hierzu gehören beispielsweise
- Flugkosten,
- Hotelkosten,
- Fahrtkosten vor Ort,
- Kosten einer Begleitperson sowie
- Ausgaben für Medikamente und medizinische Hilfsmittel.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können auch diese Kosten als Schadensersatz geltend gemacht werden.
Gerade bei internationalen Patienten erreichen diese Aufwendungen häufig erhebliche Beträge.
- Schmerzensgeld
Zu den wichtigsten Ansprüchen von Aquafilling-Geschädigten gehört schließlich auch der Anspruch auf Schmerzensgeld.
Muss der Patient nach einem rein ästhetisch motivierten Eingriff
- dauerhaft Schmerzen ertragen,
- sich wiederholt weiteren Operationen unterziehen,
- eine erhebliche Verschlechterung seines äußeren Erscheinungsbildes hinnehmen,
- erhebliche psychische Belastungen bewältigen oder
- Einschränkungen seines sozialen Lebens akzeptieren,
so entstehen regelmäßig nicht nur körperliche, sondern auch immaterielle Schäden.
Das zuständige Gericht berücksichtigt bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sämtliche Umstände des Einzelfalls. Maßgeblich sind insbesondere das erlittene körperliche und seelische Leid sowie die Beeinträchtigung der Lebensqualität.
Gerade bei ästhetischen Eingriffen fällt dabei besonders ins Gewicht, dass sich der Patient ursprünglich einer Behandlung unterzogen hat, um sein äußeres Erscheinungsbild zu verbessern. Führt der Eingriff stattdessen zu einer erheblichen Verschlechterung, stellt dies regelmäßig einen wesentlichen Gesichtspunkt bei der Bemessung des Schmerzensgeldes dar.
Aquafilling-Geschädigte sollten ihre rechtlichen Ansprüche frühzeitig prüfen lassen
Viele Patienten, die sich an LegalMed Turkey wenden, gehen davon aus, dass ihnen nach mehreren Jahren seit der Aquafilling-Behandlung keine rechtlichen Ansprüche mehr zustehen.
In der Praxis zeigen sich gesundheitliche Beschwerden jedoch häufig nicht unmittelbar nach dem Eingriff, sondern erst Monate oder sogar Jahre später.
Aus diesem Grund muss in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden, ab welchem Zeitpunkt die maßgebliche Verjährungsfrist tatsächlich zu laufen beginnt.
Um einen Verlust möglicher Ansprüche zu vermeiden, sollten Personen, bei denen nach einer Aquafilling-Behandlung gesundheitliche Probleme aufgetreten sind, möglichst frühzeitig eine rechtliche Beratung durch einen auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.
Eine frühzeitige Prüfung der medizinischen Unterlagen und der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls ist häufig entscheidend, um bestehende Ansprüche rechtzeitig zu sichern und die Erfolgsaussichten eines späteren Gerichtsverfahrens zuverlässig beurteilen zu können.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Aquafilling
Was ist Aquafilling?
Aquafilling ist ein ästhetisches Füllmaterial, das insbesondere zur Brust- und Gesäßvergrößerung verwendet wird. Die Behandlung dient nicht der Heilung einer Erkrankung, sondern ausschließlich der Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes.
Ist Aquafilling sicher?
Wie jeder medizinische oder ästhetische Eingriff ist auch eine Aquafilling-Behandlung mit bestimmten Risiken verbunden. Nach der Behandlung können unter anderem Infektionen, Entzündungen, Verhärtungen, Schmerzen, eine Verlagerung des Füllmaterials oder die Notwendigkeit weiterer operativer Eingriffe auftreten. Ob eine rechtliche Haftung besteht, ist stets anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen.
Können gesundheitliche Beschwerden auch erst Jahre nach einer Aquafilling-Behandlung auftreten?
Ja. Während sich bei einigen Patienten Beschwerden bereits kurz nach der Behandlung zeigen, treten gesundheitliche Probleme bei anderen Betroffenen erst Monate oder sogar Jahre später auf. Deshalb sollte jede neu auftretende Beschwerde nach einer Aquafilling-Behandlung fachärztlich untersucht werden.
Kann ich Klage erheben, wenn ich mit dem Ergebnis der Aquafilling-Behandlung unzufrieden bin?
Die Antwort ist: Ja!
Die Aquafilling-Behandlung ist ein ästhetischer medizinischer Eingriff. Nach türkischem Recht werden ästhetische Eingriffe nach anderen rechtlichen Maßstäben beurteilt als medizinische Behandlungen, die der Heilung einer Krankheit dienen.
Der Patient entscheidet sich für die Behandlung nicht aus gesundheitlichen Gründen, sondern in der Erwartung einer Verbesserung seines äußeren Erscheinungsbildes.
Aus diesem Grund kommt es rechtlich nicht nur auf mögliche gesundheitliche Schäden an. Ebenso entscheidend ist die Frage, ob das erzielte ästhetische Ergebnis den berechtigten Erwartungen des Patienten entspricht.
Bleibt das gewünschte ästhetische Ergebnis aus, entstehen deutliche Asymmetrien oder Deformierungen, werden weitere Operationen erforderlich oder treten gesundheitliche Schäden auf, kann – abhängig von den Umständen des Einzelfalls – eine Haftung des behandelnden Arztes, der Klinik oder des Krankenhauses in Betracht kommen.
Ob tatsächlich Ansprüche bestehen, ist stets individuell zu prüfen. Grundsätzlich können Personen, die mit dem Ergebnis einer Aquafilling-Behandlung unzufrieden sind oder hierdurch gesundheitliche Schäden erlitten haben, Klage erheben und Schadensersatz verlangen.
Kann ich die Kosten einer später notwendigen Revisionsoperation ersetzt verlangen?
Ja, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Kosten einer Revisionsoperation, Krankenhaus- und Behandlungskosten sowie weitere Schadenspositionen können – abhängig von den Umständen des Einzelfalls – als materieller Schaden geltend gemacht werden.
Kann ich Behandlungskosten ersetzt verlangen, wenn ich mich nach der Aquafilling-Behandlung in Deutschland behandeln lasse?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Gerade bei Patienten, die im Rahmen des Medizintourismus zur Behandlung in die Türkei gereist sind, können auch die Kosten einer späteren Revisionsoperation oder weiterer Behandlungen im Heimatland ersatzfähig sein.
Kann ich wegen einer Aquafilling-Behandlung Schmerzensgeld verlangen?
Hat die Behandlung zu gesundheitlichen Beschwerden, einer Verschlechterung des äußeren Erscheinungsbildes oder zu körperlichen beziehungsweise psychischen Beeinträchtigungen geführt, kann – abhängig von den Umständen des Einzelfalls – ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.
Wie lange habe ich Zeit, wegen einer Aquafilling-Behandlung Klage zu erheben?
Die Aquafilling-Behandlung ist ein ästhetischer medizinischer Eingriff. Nach türkischem Recht werden ästhetische Behandlungen grundsätzlich nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts beurteilt. Deshalb kommt den Umständen des jeweiligen Einzelfalls bei der Bestimmung der maßgeblichen Verjährungsfrist besondere Bedeutung zu.
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit ästhetischen Eingriffen gilt häufig eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.
Gerade bei Aquafilling zeigt sich jedoch immer wieder, dass gesundheitliche Schäden oder Komplikationen oftmals nicht unmittelbar nach dem Eingriff, sondern erst Monate oder sogar Jahre später auftreten.
In solchen Fällen können insbesondere Art und Zeitpunkt des Schadenseintritts, der Zeitpunkt der Kenntnis des Schadens sowie die rechtliche Einordnung des Sachverhalts Einfluss auf die Beurteilung der Verjährung haben.
Da ästhetische Eingriffe nach türkischem Recht regelmäßig dem Werkvertragsrecht unterfallen, kann sich die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen in bestimmten Fällen sogar auf bis zu zwanzig Jahre erstrecken.
Aus diesem Grund muss die Verjährung in Aquafilling-Fällen stets individuell geprüft werden. Um Rechtsnachteile zu vermeiden, empfiehlt es sich, unmittelbar nach dem Auftreten gesundheitlicher Beschwerden rechtlichen Rat bei einem auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuholen.
Was sollte ich tun, wenn ich glaube, durch Aquafilling geschädigt worden zu sein?
Bewahren Sie zunächst sämtliche medizinischen Unterlagen, Operationsberichte, Rechnungen, Fotografien sowie vorhandene Arzt- und Befundberichte sorgfältig auf.
Anschließend sollte Ihr Fall von einem auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. Nur auf Grundlage einer umfassenden rechtlichen und medizinischen Bewertung lässt sich zuverlässig feststellen, welche Ansprüche Ihnen im konkreten Einzelfall zustehen.
Kann ich die Kosten meiner Aquafilling-Behandlung zurückverlangen?
Ja, unter den Voraussetzungen des jeweiligen Einzelfalls.
Bei ästhetischen Eingriffen kann – sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – auch die Rückerstattung der für die Behandlung gezahlten Kosten verlangt werden.
Welche Schadensersatzansprüche können Aquafilling-Geschädigte geltend machen?
Abhängig von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls können insbesondere folgende Ansprüche bestehen:
- Rückerstattung der Behandlungskosten,
- Kosten einer Revisionsoperation,
- Krankenhaus- und Behandlungskosten,
- Medikamentenkosten,
- Reise- und Unterkunftskosten,
- Verdienstausfall oder dauerhafte wirtschaftliche Nachteile aufgrund einer Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit,
- Schmerzensgeld.
Wobei unterstützt LegalMed Turkey Aquafilling-Geschädigte?
LegalMed Turkey unterstützt Mandanten bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit ästhetischen medizinischen Eingriffen, die in der Türkei durchgeführt wurden.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die rechtliche Erstbewertung des Sachverhalts, die Prüfung medizinischer Unterlagen und Beweismittel, die Vorbereitung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Medizinrecht, die Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Schlichtungsverfahrens sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung unserer Mandanten.
Möchten Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten nach einer Aquafilling-Behandlung prüfen lassen?
Wenn Sie nach einer Aquafilling-Behandlung gesundheitliche Beschwerden entwickelt haben oder mit dem ästhetischen Ergebnis unzufrieden sind, prüfen wir gerne die rechtliche Situation Ihres Falles.
Im Rahmen einer ersten rechtlichen Bewertung analysieren wir Ihre medizinischen Unterlagen und informieren Sie über die möglichen Schadensersatzansprüche, die nach türkischem Recht in Betracht kommen.
Aşağıda konuya ilişkin müvekkillerimiz tarafından en sık yöneltilen soruları ve cevaplarını bulabilirsiniz:
Aquafilling nedir?
Aquafilling; özellikle meme ve kalça büyütme amacıyla kullanılan estetik bir dolgu uygulamasıdır. Tedavi amacıyla değil, kişinin dış görünümünü değiştirmek ve estetik görünümünü iyileştirmek amacıyla uygulanmaktadır.
Aquafilling güvenli midir?
Her tıbbi ve estetik müdahalede olduğu gibi Aquafilling uygulamasının da belirli riskleri bulunmaktadır. Uygulama sonrasında bazı kişilerde enfeksiyon, iltihaplanma, sertleşme, ağrı, dolgu maddesinin yer değiştirmesi ve tekrar cerrahi müdahale ihtiyacı gibi şikâyetler ortaya çıkabilmektedir. Her somut olay kendi özellikleri içerisinde değerlendirilmelidir.
Aquafilling yaptırdıktan yıllar sonra sağlık sorunları yaşayabilir miyim?
Bazı mağdurların şikâyetleri uygulamadan kısa süre sonra ortaya çıkarken, bazı kişilerde ise sağlık sorunları aylar veya yıllar sonra başlayabilmektedir. Bu nedenle uygulama sonrasında ortaya çıkan her yeni şikâyetin uzman bir hekim tarafından değerlendirilmesi önemlidir.
Aquafilling uygulamasından memnun kalmazsam dava açabilir miyim?
Evet.
Aquafilling uygulaması estetik amaçlı gerçekleÅŸtirilen bir tıbbi müdahaledir. Türk Hukuku’nda estetik amaçlı müdahaleler, tedavi amaçlı müdahalelerden farklı hukuki esaslara göre deÄŸerlendirilmektedir. Çünkü hasta bu iÅŸlemi herhangi bir hastalığını tedavi ettirmek için deÄŸil, daha estetik bir görünüme kavuÅŸmak amacıyla yaptırmaktadır.
Bu nedenle, yalnızca sağlık açısından ortaya çıkan zararlar değil, estetik sonucun hastanın haklı beklentisini karşılayıp karşılamadığı da hukuki değerlendirme bakımından önem taşımaktadır.
Örneğin, estetik görünümün beklenen şekilde sağlanamaması, belirgin asimetri oluşması, deformasyon meydana gelmesi, tekrar operasyon ihtiyacı doğması veya uygulama sonrasında sağlık problemlerinin ortaya çıkması halinde, somut olayın özelliklerine göre hekimin, kliniğin veya hastanenin hukuki sorumluluğu gündeme gelebilir.
Her dosya kendi özelliklerine göre değerlendirilmekle birlikte, Aquafilling uygulamasından memnun olmayan veya bu uygulama nedeniyle sağlık sorunu yaşayan kişilerin dava açma ve uğradıkları zararların tazminini talep etme hakları bulunmaktadır.
Aquafilling nedeniyle tekrar ameliyat olmak zorunda kalırsam masrafları talep edebilir miyim?
Şartların oluşması halinde evet.
Revizyon ameliyatları, hastane giderleri, tedavi masrafları ve diğer zarar kalemleri somut olayın özelliklerine göre maddi tazminat kapsamında talep edilebilir.
Aquafilling nedeniyle Almanya‘da tedavi olursam bu masrafları Türkiye’de talep edebilir miyim?
Uygun şartların bulunması halinde mümkündür.
Özellikle saÄŸlık turizmi kapsamında Türkiye’de estetik iÅŸlem yaptıran yabancı hastalar bakımından, revizyon ameliyatlarının yaÅŸadıkları ülkede gerçekleÅŸtirilmesi durumunda oluÅŸan tedavi giderleri sorumlulardan talep edilebilir.
Aquafilling nedeniyle manevi tazminat talep edebilir miyim?
Eğer uygulama nedeniyle sağlık sorunları yaşanmış, estetik görünüm bozulmuş veya kişi fiziksel ve psikolojik olarak zarar görmüşse, somut olayın özelliklerine göre manevi tazminat talebinde bulunulması mümkün olabilir.
Aquafilling nedeniyle dava açmak için ne kadar sürem var?
Aquafilling uygulaması estetik amaçlı gerçekleÅŸtirilen bir tıbbi müdahaledir. Türk Hukuku’nda estetik amaçlı tıbbi müdahaleler, kural olarak eser sözleÅŸmesi hükümleri çerçevesinde deÄŸerlendirilmektedir. Bu nedenle, zamanaşımı süresinin belirlenmesinde somut olayın özellikleri büyük önem taşımaktadır.
Genel olarak estetik müdahalelerden kaynaklanan uyuşmazlıklarda 5 yıllık zamanaşımı süresi gündeme gelmektedir. Ancak Aquafilling dosyalarında sıklıkla karşılaştığımız üzere, bazı sağlık sorunları ve komplikasyonlar operasyonun hemen ardından değil, aylar hatta yıllar sonra ortaya çıkabilmektedir.
Bu gibi durumlarda, meydana gelen zararın niteliği, zararın ne zaman öğrenildiği ve uyuşmazlığın hukuki özellikleri dikkate alınarak zamanaşımı süresi farklı şekilde değerlendirilebilir. Özellikle estetik müdahalelerin eser sözleşmesi kapsamında değerlendirilmesi nedeniyle, bazı durumlarda dava açma süresinin 20 yıla kadar uzayabilmesi de söz konusu olabilmektedir.
Bu nedenle Aquafilling mağdurları açısından dava açma süresi her dosyanın kendi özelliklerine göre ayrıca değerlendirilmelidir. Hak kaybı yaşanmaması için, sağlık sorunları ortaya çıkar çıkmaz sağlık hukuku alanında uzman bir avukattan hukuki destek alınması büyük önem taşımaktadır.
Aquafilling mağduru olduğumu düşünüyorsam ne yapmalıyım?
Öncelikle tüm tıbbi belgelerinizi, ameliyat kayıtlarınızı, faturalarınızı ve mevcut sağlık raporlarınızı saklamanız önemlidir. Daha sonra dosyanızın sağlık hukuku alanında deneyimli bir avukat tarafından değerlendirilmesi, hangi haklara sahip olduğunuzun belirlenmesi açısından en doğru yaklaşım olacaktır.
Aquafilling nedeniyle ödediğim operasyon ücretini geri alabilir miyim?
Somut olayın özelliklerine göre mümkündür.
Estetik amaçlı yapılan müdahalelerde, hukuki şartların oluşması halinde operasyon için ödenen ücretin iadesi de talep edilebilmektedir.
Aquafilling mağdurları hangi tazminatları talep edebilir?
Dosyanın özelliklerine göre;
- Operasyon ücretinin iadesi,
- Revizyon ameliyatı giderleri,
- Hastane ve tedavi masrafları,
- İlaç giderleri,
- Ulaşım ve konaklama giderleri,
- Geçici veya kalıcı gelir kaybı,
- Manevi tazminat
talep edilebilir.
LegalMed Turkey Aquafilling mağdurlarına hangi konularda destek vermektedir?
LegalMed Turkey, Türkiye’de gerçekleÅŸtirilen estetik amaçlı tıbbi müdahalelerden kaynaklanan uyuÅŸmazlıklarda; hukuki deÄŸerlendirme, delillerin incelenmesi, saÄŸlık hukuku kapsamındaki tazminat taleplerinin hazırlanması, zorunlu arabuluculuk süreci ve dava aÅŸamalarında müvekkillerine hukuki destek saÄŸlamaktadır.
Aquafilling Sonrası Hukuki Haklarınızı Öğrenmek İster misiniz?
Aquafilling uygulaması sonrasında sağlık sorunları yaşadıysanız veya estetik sonuçtan memnun değilseniz, dosyanızın hukuki durumunu değerlendirebiliriz. İlk değerlendirme kapsamında tıbbi belgeleriniz incelenerek olası tazminat haklarınız hakkında bilgi verilmektedir.
