Kann das Fehlen einer ordnungsgemäßen Einwilligung bei Ärzten in öffentlichen Krankenhäusern strafrechtliche Folgen haben?
Die informierte Einwilligung des Patienten gehört zu den grundlegenden Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines medizinischen Eingriffs. Vor jeder Behandlung muss der Patient in verständlicher Weise über Zweck und Umfang des Eingriffs, mögliche Risiken und Komplikationen, Behandlungsalternativen sowie die möglichen Folgen der Behandlung aufgeklärt werden. Die nach einer ordnungsgemäßen Aufklärung erteilte Zustimmung wird als informierte Einwilligung (Aufklärungseinwilligung) bezeichnet.
Eine Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht wird häufig lediglich mit zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen in Verbindung gebracht. Für Ärzte, die in öffentlichen Krankenhäusern tätig sind, kann eine unterlassene oder unzureichende Aufklärung jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Die Rechtsprechung des Kassationsgerichts in der Türkei (Yargıtay)
In mehreren Entscheidungen hat der türkische Kassationsgerichtshof (Yargıtay) ausgeführt, dass die Fortsetzung einer medizinischen Behandlung ohne ausreichende Aufklärung des Patienten und ohne wirksame informierte Einwilligung bei Ärzten, die als Amtsträger tätig sind, unter den Straftatbestand des Missbrauchs des öffentlichen Amtes durch pflichtwidrige Unterlassung gemäß Art. 257 Abs. 2 des Türkischen Strafgesetzbuches (TCK) fallen kann.
Der Yargıtay betont insbesondere, dass der behandelnde Arzt den Patienten über Bedeutung, Umfang und mögliche Folgen seiner Entscheidung umfassend informieren muss. Die Erfüllung dieser Aufklärungspflicht obliegt ausschließlich dem Arzt und kann nicht auf den Patienten verlagert werden.
Ein unterschriebenes Formular allein genügt nicht
Die informierte Einwilligung beschränkt sich nicht auf die bloße Unterzeichnung eines standardisierten Aufklärungsformulars. Vielmehr muss der Patient in einer für ihn verständlichen Weise aufgeklärt werden, Gelegenheit erhalten, Fragen zu stellen, und in die Lage versetzt werden, frei und selbstbestimmt über die Durchführung oder Ablehnung der Behandlung zu entscheiden.
Der Yargıtay hat wiederholt klargestellt, dass weder das Alter des Patienten noch dessen Bildungsstand oder ein teilweises Verständnis medizinischer Fachbegriffe den Arzt von seiner gesetzlichen Aufklärungspflicht entbinden.
Nicht jeder Aufklärungsmangel führt automatisch zu einer Strafbarkeit
Selbstverständlich begründet nicht jede Verletzung der Aufklärungspflicht automatisch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit. Jeder Fall ist anhand seiner konkreten Umstände gesondert zu beurteilen. Die Rechtsprechung des Yargıtay zeigt jedoch, dass Verstöße gegen die Aufklärungspflicht bei Ärzten, die als Amtsträger tätig sind, unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Folgen haben können.
Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, Rechtsnachteile zu vermeiden
Ob eine ordnungsgemäße informierte Einwilligung vorliegt, lässt sich nicht allein anhand eines unterschriebenen Aufklärungsformulars beurteilen. Maßgeblich ist vielmehr, welche Informationen der Patient erhalten hat, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form die Aufklärung erfolgte sowie welche Besonderheiten der konkrete medizinische Eingriff aufwies. Sämtliche Umstände des Einzelfalls müssen hierbei berücksichtigt werden.
Patienten, die infolge einer medizinischen Behandlung einen Schaden erlitten haben, sollten daher frühzeitig anwaltlichen Rat bei einem im Medizinrecht erfahrenen Rechtsanwalt einholen. Nur so kann sichergestellt werden, dass sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Ansprüche rechtzeitig geprüft und verfolgt werden und keine vermeidbaren Rechtsnachteile entstehen.
