Gilt Ihre in Deutschland abgeschlossene Krankenversicherung auch während einer Behandlung in der Türkei?
Jedes Jahr reisen Millionen Menschen aus Deutschland in die Türkei – sei es für einen Urlaub, einen Familienbesuch, eine Geschäftsreise oder eine medizinische Behandlung. Die meisten Aufenthalte verlaufen problemlos. Dennoch kann es jederzeit zu einem Verkehrsunfall, einem E-Scooter-Unfall, einem Sturz, einer Sportverletzung oder einer plötzlich auftretenden Erkrankung kommen, die eine medizinische Versorgung erforderlich machen.
Eine der häufigsten Fragen in diesem Zusammenhang lautet:
„Gilt meine deutsche Krankenversicherung auch in der Türkei?“
Eine allgemeingültige Antwort mit „Ja“ oder „Nein“ gibt es nicht. Welche Regelungen im Einzelfall Anwendung finden, hängt unter anderem vom Versicherungsstatus der betroffenen Person, dem Zweck des Aufenthalts in der Türkei, der Art der erforderlichen Behandlung sowie von den sozialversicherungsrechtlichen Vereinbarungen zwischen Deutschland und der Türkei ab.
Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle aus Deutschland kommenden Personen dieselben Ansprüche haben oder sämtliche Behandlungskosten automatisch übernommen werden.
Welchen Zweck haben die sozialversicherungsrechtlichen Vereinbarungen zwischen Deutschland und der Türkei?
Die zwischen Deutschland und der Türkei bestehenden sozialversicherungsrechtlichen Regelungen sollen sicherstellen, dass bestimmte sozialversicherungsrechtliche Ansprüche von Personen geschützt werden, die sich vorübergehend im jeweils anderen Staat aufhalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann dies dazu führen, dass Personen während eines vorübergehenden Aufenthalts in der Türkei Anspruch auf medizinische Notfallversorgung haben.
Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass sämtliche medizinischen Behandlungen kostenlos oder automatisch von der Versicherung übernommen werden.
Insbesondere für planbare Behandlungen, Schönheitsoperationen oder medizinische Leistungen im Rahmen des Gesundheitstourismus gelten häufig andere rechtliche Voraussetzungen.
Wer kann von diesen Regelungen profitieren?
Ob Ansprüche bestehen, ist stets anhand des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen.
In der Praxis betreffen die Regelungen insbesondere:
- in Deutschland lebende türkische Staatsangehörige,
- deutsche Staatsangehörige,
- Personen, die der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland angehören,
- Rentnerinnen und Rentner,
- vorübergehend in der Türkei aufhältige Versicherte sowie
- Familienangehörige, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Leistungen im Einzelfall in Anspruch genommen werden können, richtet sich nach dem jeweiligen sozialversicherungsrechtlichen Status.
Gelten in jedem Krankenhaus dieselben Regelungen?
Nein.
Gerade dieser Punkt wird häufig übersehen.
In der Türkei gelten für
- staatliche Krankenhäuser,
- Universitätskliniken und
- private Krankenhäuser
nicht in allen Bereichen dieselben rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.
Insbesondere private Krankenhäuser dürfen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Entgelte für einzelne Leistungen verlangen.
Allein der Umstand, dass Sie in Deutschland krankenversichert sind, bedeutet daher nicht automatisch, dass sämtliche Behandlungskosten vollständig übernommen werden.
Der Unterschied zwischen einer Notfallbehandlung und einer planbaren Behandlung
Diese Unterscheidung ist von zentraler Bedeutung.
Notfallbehandlungen
Hierzu gehören beispielsweise:
- Verkehrsunfälle,
- Herzinfarkte,
- schwere Knochenbrüche,
- Hirnblutungen oder
- andere plötzlich auftretende lebensbedrohliche Erkrankungen.
Für medizinische Notfälle gelten teilweise andere rechtliche Regelungen als für planbare medizinische Behandlungen.
Planbare Behandlungen
Demgegenüber können Behandlungen wie
- Schönheitsoperationen,
- Haartransplantationen,
- ästhetische Zahnbehandlungen,
- geplante orthopädische Eingriffe oder
- Augenlaserbehandlungen
dem Bereich des Gesundheitstourismus zugeordnet werden und unterliegen häufig anderen sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.
Welche Unterlagen sollten Sie im Krankenhaus vorlegen?
Vor oder bei der Aufnahme kann das Krankenhaus verschiedene Unterlagen verlangen.
Je nach Einzelfall gehören hierzu insbesondere:
- Personalausweis oder Reisepass,
- Nachweise über Ihren Krankenversicherungsschutz sowie
- gegebenenfalls weitere sozialversicherungsrechtliche Dokumente.
Unvollständige Unterlagen können die Bearbeitung verzögern oder spätere Nachprüfungen erforderlich machen.
Darf ein Privatkrankenhaus von Ihnen eine Zuzahlung verlangen?
Diese Frage lässt sich nicht allgemein beantworten.
Maßgeblich sind insbesondere:
- ob es sich um eine Notfallbehandlung handelt,
- welche medizinischen Leistungen erbracht wurden,
- welchen rechtlichen Status das Krankenhaus besitzt,
- welche sozialversicherungsrechtlichen Regelungen Anwendung finden und
- welche gesetzlichen Vorschriften im konkreten Fall einschlägig sind.
Allein die Tatsache, dass eine Rechnung erstellt wurde, bedeutet daher nicht automatisch, dass sämtliche berechneten Beträge rechtmäßig sind.
Ebenso wenig führt ein bestehender Krankenversicherungsschutz zwangsläufig dazu, dass jede einzelne Rechnungsposition von der Versicherung übernommen wird.
Verlieren Sie Ihre Rechte, wenn Sie die Rechnung bereits bezahlt haben?
Viele Patienten glauben nach ihrer Rückkehr nach Deutschland, dass sie nach einer erfolgten Zahlung keine rechtlichen Möglichkeiten mehr haben.
Dies trifft jedoch nicht in jedem Fall zu.
Insbesondere wenn
- überhöhte Beträge verlangt wurden,
- Patientenrechte verletzt worden sind,
- keine ausreichende Information über die Kosten erfolgte oder
- rechtswidrige Zahlungen verlangt wurden,
kann eine rechtliche Überprüfung des Sachverhalts in Betracht kommen.
Die bloße Zahlung der Rechnung schließt rechtliche Ansprüche daher nicht automatisch aus.
Was sollten Sie nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland tun?
Bereits vor Ihrer Ausreise aus der Türkei sollten Sie möglichst sämtliche relevanten Unterlagen sichern.
Hierzu gehören insbesondere:
- die detaillierte Krankenhausrechnung,
- der Entlassungsbericht (Epikrise),
- Laborbefunde,
- bildgebende Untersuchungen,
- Zahlungsnachweise,
- Korrespondenz mit Ihrer Krankenversicherung,
- E-Mails mit dem Krankenhaus,
- WhatsApp-Nachrichten,
- Rezepte sowie
- Entlassungsunterlagen.
Diese Dokumente sind sowohl für Ihre weitere medizinische Behandlung als auch für eine mögliche spätere rechtliche Prüfung von erheblicher Bedeutung.
Können nach der Rückkehr nach Deutschland rechtliche Schritte in der Türkei eingeleitet werden?
Ja.
Viele Patienten gehen davon aus, dass sie nach ihrer Rückkehr keine Ansprüche mehr gegen ein Krankenhaus in der Türkei geltend machen können. Diese Annahme ist jedoch häufig unzutreffend.
Je nach Sachverhalt können auch nach der Rückkehr rechtliche Schritte in der Türkei möglich sein.
Dies gilt insbesondere, wenn behauptet wird, dass
- überhöhte Behandlungskosten verlangt wurden,
- Patientenrechte verletzt worden sind,
- die Rechnungsstellung rechtswidrig war oder
- bei der medizinischen Behandlung Behandlungsfehler vorliegen.
Ob entsprechende Ansprüche bestehen, ist stets anhand der konkreten Umstände und der vorhandenen Beweismittel zu prüfen.
Bewertung von LegalMed Turkey
Die sozialversicherungsrechtlichen Vereinbarungen zwischen Deutschland und der Türkei bieten Reisenden und Versicherten einen wichtigen rechtlichen Schutz. Ihr Anwendungsbereich ist jedoch nicht unbegrenzt, und nicht jede medizinische Leistung wird automatisch von der Krankenversicherung übernommen.
Insbesondere bestehen erhebliche rechtliche Unterschiede zwischen medizinischen Notfallbehandlungen und planbaren Behandlungen. Darüber hinaus sind der individuelle Versicherungsstatus, die Art der Behandlung, der rechtliche Status der behandelnden Einrichtung sowie der Umfang der tatsächlich erbrachten Leistungen sorgfältig zu prüfen.
Wenn Sie nach einer Behandlung in der Türkei mit einer hohen Krankenhausrechnung konfrontiert werden, Zweifel an der Anwendung Ihrer sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche haben oder den Eindruck gewinnen, dass Ihre Patientenrechte verletzt wurden, empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung Ihres Falls durch einen auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Dadurch können bestehende Ansprüche gesichert und vermeidbare Rechtsnachteile verhindert werden.
